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Die
Erfindung betrifft einen Wundverband für die Unterdrucktherapie
umfassend eine Trägerschicht sowie eine auf der wundzugewandten
Seite der Trägerschicht aufgebrachte Wundkontaktschicht,
wobei die Wundkontaktschicht quer zu ihrer flächigen Erstreckung
die Wundkontaktschicht durchdringende Öffnungen aufweist.
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Wundverbände
zur Unterdrucktherapie sind beispielsweise aus der
WO 2005/123170 A1 bekannt,
die einen Wundverband für die Unterdrucktherapie beschreibt
mit einer Abdeckung zur Anbringung über einer Wunde, um
eine Druckreduzierung über der Wunde zu erreichen, wobei
die Wundabdeckung mit einer Unterdruckquelle zusammenwirken kann,
sowie einer weiteren Schicht, die beispielsweise aus einem Hydrogel
gebildet sein kann, die Öffnungen aufweist, um den Unterdruck
an die Wundoberfläche zu transportieren.
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Diese
Schicht dient darüber hinaus dazu, ungewünschte
Komponenten zu entfernen oder zu deaktivieren oder erwünschte
Komponenten im Bereich der Wunde aufzukonzentrieren.
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Ein
Wunddrainagesystem ist darüber hinaus auch aus der
US 6,979,324 B2 bekannt,
umfassend eine Hülle mit einem Füllstoff, der
Wundflüssigkeit festhalten kann. Ein weiteres Wundverbandsystem
ist aus der
WO 02/083046
A1 vorbekannt.
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Nachteilig
an den bekannten Systemen ist zum einen, dass hier durch das Anlegen
des Unterdrucks die Gefahr besteht, dass die Wundauflage mit der
Wunde verklebt, und zum anderen, dass bei Zusetzen einzelner mit
der Hautoberfläche in Kontakt stehender Poren die Gefahr
besteht, dass diese nicht mehr mit Unterdruck beaufschlagt werden
können und somit Bereiche einer mit Unterdruck zu beaufschlagenden
Wunde nicht länger dem Unterdruck ausgesetzt sind.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Wundverband für
die Unterdrucktherapie bereitzustellen sowie ein Unterdrucktherapiesystem
für die Wundbehandlung, bei dem die genannten Nachteile
nicht auftreten können.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe durch einen Wundverband mit
den Merkmalen der Ansprüche 1 sowie durch ein Unterdrucktherapiesystem
mit den Merkmalen des Anspruchs 11.
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Dabei
ist die wundzugewandte Seite der Wundkontaktschicht so ausgebildet,
dass sie Erhebungen und Vertiefungen aufweist und die Wundkontaktschicht
lediglich im Bereich der Erhebungen eine Kontaktfläche
mit der Hautoberfläche bildet. Hierdurch ist der Vorteil
gegeben, dass kein vollflächiger Kontakt der Wundkontaktschicht
mit der Wunde bzw. der Haut auftritt und somit ein Kontakt lediglich
in einem geringeren Teil bzw. über einen Teilbereich der
gesamten Fläche der Wundkontaktschicht besteht. Hierdurch
verringert sich ebenfalls die Gefahr einer Anhaftung der Wundkontaktschicht
an der Hautoberfläche. Die Erhebungen weisen dazu eine
im wesentlichen parallel zur flächigen Erstreckung der
Wundkontaktschicht verlaufende Kontaktfläche auf, mit der
sie gegen die Haut eines Patienten anliegen.
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Besonders
vorteilhaft ist bei der erfindungsgemäßen Gestaltung,
dass die Aufbringung des Unterdrucks auf die Haut über
die Fläche des Wundverbandes besonders gleichmäßig
erfolgt und die Gefahr des Verschlusses einzelner Poren dadurch
an Bedeutung verliert.
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Dabei
ist es besonders vorteilhaft, wenn die Erhebungen und/oder Vertiefungen
regelmäßig ausgebildet sind und insbesondere ein
Muster ausbilden. Dabei können die Erhebungen oder Vertiefungen
so ausgebildet sein, dass sie Halbkalotten bilden. Es ist jedoch
auch ein gitterartiges Muster sowie eine Streifenanordnung denkbar.
Ebenfalls denkbar sind weitere Anordnungen wie wabenartige Erhebungen,
wobei die Erhebungen sich aus der Fläche der Wundkontaktschicht
in Richtung auf die Wunde reliefartig herausheben. Besonders vorteilhaft
kann dabei vorgesehen sein, dass die Erhebungen als Stege ausgebildet
sind. Sofern die Erhebungen sich aus der Grundfläche der
Wundkontaktfläche erheben macht ihre Fläche (Kontaktfläche)
bevorzugt 10–70%, insbesondere 10–50% und insbesondere
10–40% an der Gesamtfläche der Wundkontaktschicht aus.
Sofern die Erhebungen durch die Grundfläche der Wundkontaktschicht
gebildet werden und die Vertiefungen durch Materialaussparung der
Wundkontaktschicht auf deren Grundfläche gebildet sind,
kann der Anteil der Kontaktfläche der Erhebungen zwischen
30–90%, insbesondere 50–90% und insbesondere 60–90% ausmachen.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass anstelle eines durch die Erhebungen gebildeten
Musters, insbesondere eines Gitters, etc. auf der Wundkontaktschicht
durch die Vertiefungen, die in die Oberfläche der Wundkontaktschicht
in Richtung auf die wundabgewandte Seite eingebracht sind, ein Muster,
insbesondere Gitternetz ausgebildet wird. Alternativ können
durch die Vertiefungen auch andere Muster gebildet werden. Die Vertiefungen
und die Erhebungen können dabei beide vorgesehen sein oder
es können nur Erhebungen oder nur Vertiefungen vorgesehen
sein.
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Grundsätzlich
sind neben regelmäßigen Mustern, wie Gitternetzen,
etc auch unregelmäßige Muster oder ungeordnete
Anordnungen von Erhebungen oder Vertiefungen denkbar.
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Unter
Vertiefungen ist dabei zu verstehen, dass ausgehend von der flächigen
Erstreckung der Wundkontaktschicht, die die Grundfläche
der Wundkontaktschicht bildet, die Vertiefungen so ausgebildet sind,
dass in den Bereichen der Vertiefung die Wundkontaktschicht eine
geringere Dicke als in den übrigen Bereichen der Grundfläche
aufweist. Sofern keine zusätzlichen Erhebungen vorgesehen
sind, die sich aus der Grundfläche erheben, kann in diesem
Fall die Wundkontaktschicht eine Kontaktfläche mit der
Hautoberfläche bildet. In diesem Fall bildet die Grundfläche
die Erhebungen, d. h. die Erhebungen fallen mit der flächigen
Erstreckung der Wundkontaktschicht zusammen. Alternativ oder zusätzlich
können Erhebungen vorgesehen sein, die sich aus der flächigen
Erstreckung (Grundfläche) der Wundkontaktschicht erheben,
so dass im Bereich der Erhebungen die Dicke der Wundkontaktschicht
größer als im Bereich der Grundfläche
ist. In diesem Fall können dann, sofern keine zusätzlichen
Vertiefungen vorgesehen sind, die Vertiefungen durch die Grundfläche
der Wundkontaktschicht gebildet werden.
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Die
Kontaktfläche mit der Haut bilden in jedem Fall die Erhebungen.
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Nach
einer besonders bevorzugten Gestaltung ist vorgesehen, dass lediglich
Erhebungen oder Vertiefungen vorgesehen sind, die sich aus der flächigen
Erstreckung (Grundfläche) der Wundkontaktschicht in Richtung
auf die Wunde erheben.
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Die
Vertiefungen und Erhebungen können sich dabei jeweils zwischen
0,1 mm und 3,0 mm, insbesondere 0,1 und 2 mm, aus der Grundfläche
erheben bzw. in dieser versenkt angeordnet sein. Gleichzeitig oder unabhängig
hiervon kann vorgesehen sein, dass die Wundkontaktschicht eine Dicke
von maximal 10 mm, insbesondere maximal 8 mm und ganz besonders
bevorzugt maximal 5 mm aufweist.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen
sein, dass die Öffnungen im Bereich der Vertiefungen vorgesehen
sind. Hierdurch wird erreicht, dass die Vertiefungen keinen unmittelbaren Kontakt
mit der Hautoberfläche besitzen, wodurch erreicht wird,
dass es nicht so leicht zu einem Zusetzen der Öffnungen,
die der Unterdrucktherapie dienen, kommt. Insbesondere sind darüber
hinaus die Vertiefungen hinsichtlich ihrer flächenmäßigen
Erstreckung größer als die Öffnungen,
so dass der verringerte Druck auf eine größere
Hautoberfläche wirken kann.
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Insbesondere
in Verbindung mit einer Ausgestaltung, bei der die Vertiefungen
die Öffnungen miteinander verbinden, so dass Kanäle
zwischen den einzelnen Öffnungen ausgebildet sind, bietet
dies den Vorteil, dass sämtliche Bereiche der mit reduziertem
Druck zu beaufschlagenden Hautoberfläche auch dann noch
mit verringertem Druck beaufschlagt werden können, wenn
einige der Öffnungen beispielsweise durch Wundexudat, aber
auch durch übriges in der Wunde befindliches Material zugesetzt
sind, und so nicht länger dem Aufbringen eines verminderten
Drucks dienen.
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Besonders
bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Wundkontaktschicht ein
wasserhaltiges Hydrogel umfasst und insbesondere aus einem wasserhaltigen
Hydrogel besteht.
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Bei
der Trägerschicht kann es sich insbesondere um ein solches
Material handeln, das aufgrund einer Porosität oder aufgrund
von Faserzwischenräumen geeignet ist, einen anliegenden
Unterdruck weiterzuleiten und über die Fläche
der Wundkontaktschicht zu verteilen, so dass der Unterdruck an allen Öffnungen
anliegt. Bei dem Material der Trägerschicht kann es sich
daher bevorzugt um ein absorbierendes Vliesmaterial, jedoch auch
um einen absorbierenden Schaum, ein Gestrick oder Gewebe handeln
oder um eine Schicht, die solche Materialien umfasst. Wird als Trägermaterial
ein absorbierendes Vliesmaterial verwendet, so kann eine Wundauflage
bereitgestellt werden, die besonders leicht zuschneidbar ist. Hierdurch
kann eine Vielzahl an verschiedenen Wunden mit unterschiedlicher
Geometrie versorgt werden.
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Besonders
bevorzugt kann vorgesehen sein, dass zwischen Trägerschicht
und Wundkontaktschicht eine Grenz- und/oder Verankerungsschicht
ausgebildet ist, wobei die Grenz- und/oder Verankerungsschicht im
Herstellungsprozess dadurch entsteht, dass ein Teil der Materials
der Wundkontaktschicht in die Trägerschicht eindringt und
sich so ein Bereich in der Trägerschicht ausbildet, in
dem das Wundkontaktschichtmaterial in die Poren oder zwischen die
Fasern der Trägerschicht eingetreten ist
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Die Öffnungen
können sich dabei auch noch durch die Grenz- und/oder Verankerungsschicht
erstrecken.
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Die
wasserhaltigen Hydrogele der Wundkontaktschicht sind insbesondere
vernetzte Hydrogele, die bei Unterdruck einen ausreichenden inneren
Zusammenhang aufweisen. Insbesondere können hydrophile
Polyurethangele eingesetzt sein. Diese Gele können alternativ
auch wasserfrei sein. Besonders bevorzugt weisen die Hydrogele jedoch
einen Wassergehalt von mindestens 20 Gew.-%, insbesondere von mindestens
30 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von mindestens 40 Gew.-%
bezogen auf das Gel auf wobei das Hydrogel bis zu 70 Gew.-% bezogen
auf das Gel aufweisen kann. Dabei sind die Gele bei Unterdruck,
insbesondere bei einem Luftdruck von 100 bis 950 mbar und insbesondere
von 600 bis 950 mbar formstabil. Insbesondere handelt es sich um
solche Hydrogele, die in der
EP
630 029 A1 sowie der
EP 426 422 A1 beschrieben sind, auf die hiermit
hinsichtlich ihrer Offenbarung Bezug genommen wird. Schließlich
kann vorgesehen sein, dass auf der wundabgewandten Seite der Trägerschicht
eine hydrophobe Abdeckschicht angeordnet ist, die insbesondere aus
einem hydrophoben Netzmaterial, das insbesondere aus einem Polyolefin
und ganz besonders bevorzugt aus Polyethylen bestehen kann, vorgesehen
ist. Durch diese hydrophobe Abdeckschicht wird eine Verklebung eines
transparenten Filmverbandes, der zur luftdichten Abdeckung in einem
erfindungsgemäßen Unterdrucktherapiesystem Verwendung
findet, mit der Wundauflage verhindert. Somit ist ein besonders einfaches
Entfernen des Unterdrucktherapiesystems möglich, da der
transparente Filmverband und die Wundauflage separat voneinander
von einer Wunde gelöst werden können.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass die Abmessungen der Trägerschicht
sowie der Wundkontaktschicht als auch der Grenz- und/oder Verankerungsschicht
sowie der Abdeckschicht gleich sind und in flächiger Richtung
die Schichten miteinander abschließen.
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Unter
eine Anordnung der Öffnungen quer zur flächigen
Erstreckung soll hierbei jede Anordnung verstanden werden, die geeignet
ist, die beiden flächigen Seiten der Wundkontaktschicht
sowie der Grenz- und/oder Verankerungsschicht miteinander zu verbinden,
wobei sich die Öffnungen von einer flächigen Seite bis
zur anderen flächigen Seite erstrecken und somit die jeweilige
Schicht durchdringen. Besonders bevorzugt ist die Achse der Öffnungen
senkrecht zur flächigen Erstreckung der Wundkontaktschicht.
Alternativ können jedoch auch hierzu geneigte Öffnungen
vorgesehen sein.
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Des
Weiteren umfasst die Erfindung ein Unterdrucktherapiesystem umfassend
einen Wundverband der vorstehend beschriebenen Art sowie einen Drainageschlauch
zum Anschluss an ein Drainagesystem.
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Besonders
bevorzugt kann vorgesehen sein, dass der Drainageschlauch in die
Trägerschicht eingelegt ist, wobei der Drainageschlauch
insbesondere parallel zur Wundoberfläche verläuft
und so sämtliche Öffnungen mit dem verminderten
Druck beaufschlagt werden. Der Drainageschlauch kann sich dabei
durch die Poren oder zwischen den Fasern der Trägerschicht
hindurcherstrecken oder zwischen zwei Lagen einer mehrlagigen Trägerschicht
aufgenommen sein. Über die Poren bzw. durch die Faserzwischenräume
wird dann der angelegte Unterdruck über die Fläche
gleichmäßig verteilt und an die Öffnungen
weitergeleitet.
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Nach
einer vorgesehenen Ausgestaltung kann das System für die
Unterdrucktherapie auch eine Unterdruckeinrichtung umfassen, die
den gewünschten Unterdruck an die Wunde anlegt. Als Unterdruck
kann dabei insbesondere 100 mbar bis 950 mbar, insbesondere 600
bis 950 mbar angewendet werden.
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Weitere
Vorteile und Merkmale ergeben sich aus den übrigen Anmeldungsunterlagen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung näher
erläutert. Dabei zeigen:
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1a eine
Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Wundverband;
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1b einen
Schnitt entlang der Linie A-A in 1a;
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1c einen
Schnitt entlang der Linie B-B in 1a;
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2 eine
perspektivische Darstellung einer Ausgestaltung eines Wundverbands;
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3a eine
Draufsicht auf eine alternative Ausgestaltung eines Wundverbands;
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3b einen
Schnitt entlang der Linie A-A in 3a;
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3c einen
Schnitt entlang der Linie B-B in 3a;
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Wundverbands;
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5a–c
weitere alternative Gestaltungen in einer Detailansicht; und
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6 ein
Unterdrucktherapiesystem.
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1a zeigt
einen Teil eines Wundverbands, wobei hier die wundzugewandte Seite
einer Wundkontaktschicht 2 gezeigt ist und der Wundverband
in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet
ist. Die Wundkontaktschicht 2 weist dabei auf ihrer wundzugewandten
Seite Erhebungen 4 über eine Grundfläche 12 der
wundzugewandten Fläche der Wundkontaktschicht 2 auf.
Die Grundfläche 12 ist dabei durch die wesentliche
flächige Erstreckung der wundzugewandten Seite gebildet.
Diese Grundfläche 12 umfasst dabei einen größeren
Anteil an der Fläche als die Erhebungen 4, die
sich von ihr abheben und bildet dadurch selber Vertiefungen 7 zusammen
mit den reliefartigen Erhebungen 4. Es sind dabei auf der
wundzugewandten Seit der Wundkontaktschicht sowohl Erhebungen 4 als
auch Vertiefungen 7 vorgesehen. Die Erhebungen 4 sind
hier gitterartig als Stege ausgebildet.
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In
den Bereichen der Grundfläche 12 der Wundkontaktschicht 2,
in denen keine Erhebungen 4 vorgesehen sind und in denen
hier die Grundfläche 12 als Vertiefung 7 ausgebildet
ist gegenüber den sich reliefartig erhebenden Erhebungen 4,
sind Öffnungen 5 vorgesehen. Die Öffnungen 5 sind
konisch ausgebildet, wobei der größere Durchmesser
auf der wundzugewandten Seite der Wundkontaktschicht 2 vorgesehen
ist und sich in Richtung der wundabgewandten Seite der Wundkontaktschicht 2 die
Konizität verengt. Die Öffnungen 5 erstrecken
sich durch die gesamte Dicke der Wundkontaktschicht 2.
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Durch
die Stege 4 sind die Öffnungen 5 nicht
in direktem Kontakt mit einer Hautoberfläche, sofern der Wundverband
auf eine Hautoberfläche aufgebracht ist. Die Oberflächen
der Stege 4 dienen als Kontaktfläche 14 mit
einer Hautoberfläche beim Aufbringen des Wundverbands. Über
die Öffnungen 5 kann ein verringerter Luftdruck
zur Therapie einer Wunde eingesetzt werden, wobei der Luftdruck
(absolut) zwischen 100 und 950 mbar betragen kann und somit geringer
als der atmosphärische Druck ist.
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1b zeigt
nun einen Querschnitt entlang der Linie A-A durch einen Wundverband
gemäß 1a, wobei
hier die konischen Öffnungen 5 sowie die Stege 4 dargestellt
sind. Neben der Wundkontaktschicht, die aus einem wasserhaltigen
Hydrogel gebildet ist, ist eine Trägerschicht 1 vorgesehen,
die vorzugsweise aus einem absorbierenden Vliesmaterial oder einem
absorbierenden Schaum gebildet werden kann. Zwischen Trägerschicht 1 und
Wundkontaktschicht 2 ist eine Grenz- und/oder Verankerungsschicht 3 vorgesehen,
die durch ein Eindringen des Materials der Wundkontaktschicht 2 in
die Trägerschicht 1 gebildet wird, wobei sich die Öffnungen 5 durch
die Grenz- oder Verankerungsschicht erstrecken. Eine Kontaktfläche
des Wundverbandes mit einer Hautoberfläche, die in der
Darstellung unterhalb der Kontaktoberfläche 14 vorgesehen
ist, erfolgt dabei lediglich im Bereich der Stege 4.
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1c zeigt
nun einen Schnitt entlang der Linie B-B, wobei die Öffnungen 5 in 1c nicht
in der Schnittebene liegen. 1c zeigt
dabei die Erhebungen 4 über die Grundfläche 12 der
Wundkontaktschicht, die durch die flächige Erstreckung
der Wundkontaktschicht 2 auf der wundzugewandten Seite
gebildet wird. In diesem Fall bildet die Grundfläche 12 zugleich
die Vertiefungen (7) aus.
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Im
folgenden soll der Aufbau des Wundverbands an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden. Die Wundauflage weist
den mit 1a bis 1c beschriebenen
Aufbau auf.
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A) Herstellung des Hydrogels
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Zur
Herstellung des Hydrogels werden folgende wässrigen Lösungen
und Komponenten (Komponente A, B, C) eingesetzt: Komponente A
Propylenglycol
USP30 (99,8%) | Fa.
Hedinger Aug. GmbH; Stuttgart, Deutschland | 23,24
Gew.-% |
Aqua
purificata | Wasseraufbereitungsanlage | 75,41
Gew.-% |
NaCl,
reinst, USP | Fa.
Hedinger Aug. GmbH; Stuttgart, Deutschland | 1,35
Gew.-% |
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Zur
Herstellung der Komponente A werden die Inhaltstoffe zusammengegeben
und gerührt bis das Salz vollständig gelöst
ist. Die Komponente A wird auf 2°C abgekühlt. Komponente B
Jeffamin
ED-2003 | Fa.
Huntsman; Everberg, Belgien | 52,5
Gew.-% |
Aqua
purificata | Wasseraufbereitungsanlage | 47,5
Gew.-% |
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Zur
Herstellung der wässrigen Komponente B wird das feste Jeffamin
bei 50°C aufgeschmolzen und dem vorgelegten Wasser unter
Rühren zugegeben. Die Komponente B wird auf Raumtemperatur
abgekühlt. Komponente C
Aquapol
PI-13000-3 | Fa.
Carpenter; Richmond, USA | 100,0
Gew.-% |
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Die
Komponente C wird auf Raumtemperatur gebracht.
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Die
vorbereiteten Komponenten A, B, und C werden im Verhältnis
75,4:14,0:10,6 miteinander homogen durch Homogenisieren mittels
eines rotierenden Mischsystems vermischt und in die bereitgestellten
Formen möglichst blasenfrei gegossen.
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B) Herstellung der Wundauflagen
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Die
Wundauflagen (Muster) werden von Hand nach folgendem Ablauf gefertigt.
- 1. Als Trägerschicht 1 und
hydrophobe Abdeckschicht 9 wird ein Laminat aus einem hydrophilen
Faservlies und einem Polyethylennetz verwendet. Das Faservlies besteht
aus einem Fasergemisch aus Viskosefasern, Polyesterfasern und thermoplastischen
Fasern (Laminat LN 0074; Fa. Kemex, AL Almelo-Niederlande).
- 2. Zur Herstellung der Wundkontaktschicht 2 wird eine
PTFE-Form mit profiliertem Grund bereitgestellt. Die Form weist
eine Noppenstruktur mit kegelstumpfförmigen Noppen mit
einem Sockeldurchmesser von 1,6 mm und einer Kegelspitzendurchmesser
von 1,2 mm auf. Der Abstand zwischen zwei Noppen beträgt
jeweils 5 mm, wobei die Noppen auf den Kreuzungspunkten eines Rechteckgitters
liegen. Zwischen den Noppen sind Vertiefungen vorgesehen, die in
der Wundauflage die Erhöhungen 4 der Wundkontaktschicht 2 bilden.
Die Vertiefungen weisen einen quadratischen Querschnitt von 0,5 × 0,5
mm auf und bilden insgesamt ein Rechteckgitter von 5 × 5
mm, wobei jede Noppe auf der Mitte eines jeden Gitters angeordnet
ist.
- 3. Das Hydrogel wird gemäß A) hergestellt
und bereitgestellt, wobei das Hydrogel nach dem Durchmischen und
Homogenisieren aufgrund der beginnenden Vernetzungsreaktion sofort
weiterverarbeitet werden muss. Hierzu wird das Hydrogel in die bereitgestellten
Formen möglichst blasenfrei gegossen.
- 4. Das Gel wird mit einem PTFE-Rakel so verteilt, dass die Gelschicht
die Höhe der Noppen (1,2 mm) aufweist. Überschüssiges
Gel wird aus der Form entfernt.
- 5. Nach ca. 3 Minuten wird das bereitgestellte Laminat aus Faservlies
und hydrophoben Abdeckschicht mit der Faservliesseite auf die Geloberfläche
gelegt. Das Laminat wird mit einem Druck von 330 N/m2 angedrückt
und gehalten.
- 6. Nach weiteren ca. 7 Minuten hat sich das Gel mit dem Faservlies
verbunden, so dass das Laminat aus Faservlies und wasserhaltigen
Hydrogel aus der Form entfernt werden kann. Es wurde eine 0,3 mm
dicke Grenz- und/oder Verankerungsschicht 3 gebildet, die
aus wasserhaltigem Hydrogel und Faservlies besteht.
- 7. Das Laminat wird mit der Hydrogelseite auf die vorbereitete
Release-Folie gelegt (die silikonisierte Seite ist zum Gel gerichtet),
so dass die zur Wunde gerichtete Seite geschützt ist.
- 8. Aus dem mehrlagigen Materialverbund werden Wundauflagen mit
einer Kantenlänge von 10 × 10 cm ausgestanzt.
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Die
somit hergestellte Wundauflage weist den mit 1a bis 1c beschriebenen
Aufbau auf, wobei mit den Figuren kein Releaseliner und kein hydrophobes
Netz gezeigt ist.
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2 zeigt
eine perspektivische Darstellung analog 1,
wobei hier zusätzlich auf der wundabgewandten Seite der
Trägerschicht ein hydrophobes Netzmaterial als Abdeckschicht 9 aus
einem Polyethylen aufgebracht ist. Darüber hinaus sind
bei 2 zwischen den einzelnen Vertiefungen durch die
Stege 4 Durchgänge 6 ausgebildet, so
dass die Bereiche der Vertiefung 7, die hier durch die
Grundfläche 12 ausgebildet werden, über
die Durchgänge bzw. Kanäle 6 miteinander
verbunden sind und somit in Kontakt stehen. Dies ist besonders vorteilhaft,
da hierdurch erreicht wird, dass die einzelnen Vertiefungen 7,
in denen die Öffnungen 5 angeordnet sind, miteinander kommunizieren
und so auch bei Verschluss einer Öffnung 5 über
die anderen Öffnungen 5 in diesem Bereich ein
verminderter Druck aufgebracht werden kann, der zur Therapie dient.
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3a zeigt
nun eine alternative Ausgestaltung, wobei hier die Grundfläche 12 die
Erhebungen 4 ausbilden und die Vertiefungen 7 in
Form von gitternetzartig verlaufenden Kanälen ausgebildet
sind, wobei in den Kreuzungsstellen der Vertiefungen 7 die Öffnungen 5 angeordnet
sind. Im Übrigen ergibt sich der Aufbau bestehend aus einer
Trägerschicht 1, einer Grenz- und/oder Verankerungsschicht 3 sowie
der wasserhaltigen Hydrogelschicht 2, die die Wundkontaktschicht 2 bildet,
analog zu 1a. In diesem Fall bilden ebenfalls
die Erhebungen 4, die durch die Grundfläche 12 der
Wundkontaktschicht 2 gebildet sind, die Kontaktfläche 14 mit einer
Hautoberfläche eines Patienten, auf den der Wundverband
appliziert wird.
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4 zeigt
eine analoge Gestaltung, wobei hier die Grenz- und Verankerungsschicht
ebenfalls mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet ist. Gut sind
die Kanäle mit den in den Kreuzungspunkten angeordneten
konisch verlaufenden Öffnungen 5 zu sehen. Ebenfalls
wurde hier ein hydrophobes Netzmaterial, das mit dem Bezugszeichen 9 versehen
ist, aufgebracht. Auch hier können die Öffnungen 5 über
die als Kanäle ausgebildeten Vertiefungen 7 kommunizieren.
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Die 5a bis
c zeigen nun alternative Gestaltungen der als Kanäle ausgebildeten
Vertiefungen 7 mit der Anordnung der entsprechenden Öffnungen 5.
Dabei können die Öffnungen 5 stets im
Kreuzungspunkt der Kanäle angeordnet sein, wobei die Kanäle
ein rechtwinklig zueinander verlaufendes Gitter bilden können,
aber auch ein Gitter, wie es in 5b gezeigt
ist, bei dem die Winkel zwischen den einzelnen Kanälen
vom rechten Winkel abweichen, so dass sich eine rautenförmige
Anordnung der Kanäle mit den im Kreuzungspunkt liegenden Öffnungen 5 ergibt.
Wahlweise können auch wabenförmige Kanäle
vorgesehen sein mit ebenfalls in den Kreuzungspunkten angeordneten Öffnungen 5.
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Grundsätzlich
kann auch vorgesehen sein, dass die Erhebungen Muster bilden, die
gemäß den Mustern der Kanäle in den 5a bis 5c ausgebildet
sind, wobei dann im Bereich der Vertiefungen 7, also in den
durch die Erhebungen 4 eingeschlossenen Bereichen, die Öffnungen 5 vorgesehen
sind.
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6 zeigt
ein Unterdrucktherapiesystem umfassend einen Wundverband 10,
der aus einer hydrophoben Abdeckschicht 9, die insbesondere
aus einem Polyethylennetzmaterial gebildet ist, und einer Trägerschicht 1,
einer Grenz- und/oder Verankerungsschicht 3 sowie einer
Wundkontaktschicht 2 gebildet ist. Die Trägerschicht 1 besteht
dabei aus einem absorbierenden Vliesmaterial und ist mit der Abdeckschicht 9 zu
einem Laminat verbunden. Der Herstellungsprozess eines entsprechenden
Wundverbandes lässt sich dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel
entnehmen.
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In
den Wundverband wird nun ein Drainageschlauch 30 derart
eingelegt, dass er parallel zur flächigen Erstreckung der einzelnen
Schichten des Wundverbandes 10 verläuft, wobei über
die fasrige Struktur der aus einem Vliesstoff bestehenden Trägerschicht 10 der
Unterdruck, der über eine Pumpe 32 generiert und
mittels einer Einrichtung 34 an den Drainageschlauch angelegt
wird, auf die Öffnungen 5 des Wundverbandes 10 übertragen
werden kann, da der Unterdruck über die Faserzwischenräume
bzw. die Porosität der Trägerschicht 1 gleichmäßig über
die flächige Erstreckung der Trägerschicht 1 und
damit über die flächige Erstreckung der Wundkontaktschicht 2 verteilt
wird. Über die Öffnungen 5 wird der Unterdruck
dann auf eine Wunde W einer Haut eines Patienten aufgebracht. Um
den Wundverband 10 weitestgehend vor Druckverlusten und vor
Kontakt mit der Außenatmosphäre abzuschotten,
wird der Wundverband möglichst gasdicht mittels einer Folie 36,
die insbesondere durch einen PU-Film gebildet sein kann, der an
seinen Rändern, die sich über die Abmessungen
des Wundverbandes 10 hinauserstrecken, klebend beschichtet
sein kann, an der Haut eines Patienten festgelegt. Auf die vorstehend
beschriebene Weise kann besonders einfach eine Unterdrucktherapie durchgeführt
werden, wobei der Druck möglichst gleichmäßig
auf die Haut des Patienten wirkt und bei Zusetzen einer einzelnen Öffnung
diese Bereiche vorzugsweise nicht vom Unterdruck abgeschnitten werden,
sondern über andere Öffnungen weiter mit Unterdruck
versorgt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2005/123170
A1 [0002]
- - US 6979324 B2 [0004]
- - WO 02/083046 A1 [0004]
- - EP 630029 A1 [0023]
- - EP 426422 A1 [0023]