DE102008062472A1 - Wundverband für die Unterdrucktherapie - Google Patents

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Abstract

Wundverband für die Unterdrucktherapie umfassend eine Trägerschicht (1) sowie eine auf der wundzugewandten Seite der Trägerschicht (1) aufgebrachte Wundkontaktschicht (2), wobei die Wundkontaktschicht (2) quer zu ihrer flächigen Erstreckung, die Wundkontaktschicht (2) durchdringende Öffnungen (5) aufweist, wobei die wundzugewandte Seite der Wundkontaktschicht (2) Erhebungen (4) und Vertiefungen (7) aufweist und die Wundkontaktschicht (2) lediglich im Bereich der Erhebungen (4) eine Kontaktoberfläche (14) mit einer Hautoberfläche bildet sowie ein Unterdrucktherapiesystem.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Wundverband für die Unterdrucktherapie umfassend eine Trägerschicht sowie eine auf der wundzugewandten Seite der Trägerschicht aufgebrachte Wundkontaktschicht, wobei die Wundkontaktschicht quer zu ihrer flächigen Erstreckung die Wundkontaktschicht durchdringende Öffnungen aufweist.
  • Wundverbände zur Unterdrucktherapie sind beispielsweise aus der WO 2005/123170 A1 bekannt, die einen Wundverband für die Unterdrucktherapie beschreibt mit einer Abdeckung zur Anbringung über einer Wunde, um eine Druckreduzierung über der Wunde zu erreichen, wobei die Wundabdeckung mit einer Unterdruckquelle zusammenwirken kann, sowie einer weiteren Schicht, die beispielsweise aus einem Hydrogel gebildet sein kann, die Öffnungen aufweist, um den Unterdruck an die Wundoberfläche zu transportieren.
  • Diese Schicht dient darüber hinaus dazu, ungewünschte Komponenten zu entfernen oder zu deaktivieren oder erwünschte Komponenten im Bereich der Wunde aufzukonzentrieren.
  • Ein Wunddrainagesystem ist darüber hinaus auch aus der US 6,979,324 B2 bekannt, umfassend eine Hülle mit einem Füllstoff, der Wundflüssigkeit festhalten kann. Ein weiteres Wundverbandsystem ist aus der WO 02/083046 A1 vorbekannt.
  • Nachteilig an den bekannten Systemen ist zum einen, dass hier durch das Anlegen des Unterdrucks die Gefahr besteht, dass die Wundauflage mit der Wunde verklebt, und zum anderen, dass bei Zusetzen einzelner mit der Hautoberfläche in Kontakt stehender Poren die Gefahr besteht, dass diese nicht mehr mit Unterdruck beaufschlagt werden können und somit Bereiche einer mit Unterdruck zu beaufschlagenden Wunde nicht länger dem Unterdruck ausgesetzt sind.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Wundverband für die Unterdrucktherapie bereitzustellen sowie ein Unterdrucktherapiesystem für die Wundbehandlung, bei dem die genannten Nachteile nicht auftreten können.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch einen Wundverband mit den Merkmalen der Ansprüche 1 sowie durch ein Unterdrucktherapiesystem mit den Merkmalen des Anspruchs 11.
  • Dabei ist die wundzugewandte Seite der Wundkontaktschicht so ausgebildet, dass sie Erhebungen und Vertiefungen aufweist und die Wundkontaktschicht lediglich im Bereich der Erhebungen eine Kontaktfläche mit der Hautoberfläche bildet. Hierdurch ist der Vorteil gegeben, dass kein vollflächiger Kontakt der Wundkontaktschicht mit der Wunde bzw. der Haut auftritt und somit ein Kontakt lediglich in einem geringeren Teil bzw. über einen Teilbereich der gesamten Fläche der Wundkontaktschicht besteht. Hierdurch verringert sich ebenfalls die Gefahr einer Anhaftung der Wundkontaktschicht an der Hautoberfläche. Die Erhebungen weisen dazu eine im wesentlichen parallel zur flächigen Erstreckung der Wundkontaktschicht verlaufende Kontaktfläche auf, mit der sie gegen die Haut eines Patienten anliegen.
  • Besonders vorteilhaft ist bei der erfindungsgemäßen Gestaltung, dass die Aufbringung des Unterdrucks auf die Haut über die Fläche des Wundverbandes besonders gleichmäßig erfolgt und die Gefahr des Verschlusses einzelner Poren dadurch an Bedeutung verliert.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Erhebungen und/oder Vertiefungen regelmäßig ausgebildet sind und insbesondere ein Muster ausbilden. Dabei können die Erhebungen oder Vertiefungen so ausgebildet sein, dass sie Halbkalotten bilden. Es ist jedoch auch ein gitterartiges Muster sowie eine Streifenanordnung denkbar. Ebenfalls denkbar sind weitere Anordnungen wie wabenartige Erhebungen, wobei die Erhebungen sich aus der Fläche der Wundkontaktschicht in Richtung auf die Wunde reliefartig herausheben. Besonders vorteilhaft kann dabei vorgesehen sein, dass die Erhebungen als Stege ausgebildet sind. Sofern die Erhebungen sich aus der Grundfläche der Wundkontaktfläche erheben macht ihre Fläche (Kontaktfläche) bevorzugt 10–70%, insbesondere 10–50% und insbesondere 10–40% an der Gesamtfläche der Wundkontaktschicht aus. Sofern die Erhebungen durch die Grundfläche der Wundkontaktschicht gebildet werden und die Vertiefungen durch Materialaussparung der Wundkontaktschicht auf deren Grundfläche gebildet sind, kann der Anteil der Kontaktfläche der Erhebungen zwischen 30–90%, insbesondere 50–90% und insbesondere 60–90% ausmachen.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass anstelle eines durch die Erhebungen gebildeten Musters, insbesondere eines Gitters, etc. auf der Wundkontaktschicht durch die Vertiefungen, die in die Oberfläche der Wundkontaktschicht in Richtung auf die wundabgewandte Seite eingebracht sind, ein Muster, insbesondere Gitternetz ausgebildet wird. Alternativ können durch die Vertiefungen auch andere Muster gebildet werden. Die Vertiefungen und die Erhebungen können dabei beide vorgesehen sein oder es können nur Erhebungen oder nur Vertiefungen vorgesehen sein.
  • Grundsätzlich sind neben regelmäßigen Mustern, wie Gitternetzen, etc auch unregelmäßige Muster oder ungeordnete Anordnungen von Erhebungen oder Vertiefungen denkbar.
  • Unter Vertiefungen ist dabei zu verstehen, dass ausgehend von der flächigen Erstreckung der Wundkontaktschicht, die die Grundfläche der Wundkontaktschicht bildet, die Vertiefungen so ausgebildet sind, dass in den Bereichen der Vertiefung die Wundkontaktschicht eine geringere Dicke als in den übrigen Bereichen der Grundfläche aufweist. Sofern keine zusätzlichen Erhebungen vorgesehen sind, die sich aus der Grundfläche erheben, kann in diesem Fall die Wundkontaktschicht eine Kontaktfläche mit der Hautoberfläche bildet. In diesem Fall bildet die Grundfläche die Erhebungen, d. h. die Erhebungen fallen mit der flächigen Erstreckung der Wundkontaktschicht zusammen. Alternativ oder zusätzlich können Erhebungen vorgesehen sein, die sich aus der flächigen Erstreckung (Grundfläche) der Wundkontaktschicht erheben, so dass im Bereich der Erhebungen die Dicke der Wundkontaktschicht größer als im Bereich der Grundfläche ist. In diesem Fall können dann, sofern keine zusätzlichen Vertiefungen vorgesehen sind, die Vertiefungen durch die Grundfläche der Wundkontaktschicht gebildet werden.
  • Die Kontaktfläche mit der Haut bilden in jedem Fall die Erhebungen.
  • Nach einer besonders bevorzugten Gestaltung ist vorgesehen, dass lediglich Erhebungen oder Vertiefungen vorgesehen sind, die sich aus der flächigen Erstreckung (Grundfläche) der Wundkontaktschicht in Richtung auf die Wunde erheben.
  • Die Vertiefungen und Erhebungen können sich dabei jeweils zwischen 0,1 mm und 3,0 mm, insbesondere 0,1 und 2 mm, aus der Grundfläche erheben bzw. in dieser versenkt angeordnet sein. Gleichzeitig oder unabhängig hiervon kann vorgesehen sein, dass die Wundkontaktschicht eine Dicke von maximal 10 mm, insbesondere maximal 8 mm und ganz besonders bevorzugt maximal 5 mm aufweist.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Öffnungen im Bereich der Vertiefungen vorgesehen sind. Hierdurch wird erreicht, dass die Vertiefungen keinen unmittelbaren Kontakt mit der Hautoberfläche besitzen, wodurch erreicht wird, dass es nicht so leicht zu einem Zusetzen der Öffnungen, die der Unterdrucktherapie dienen, kommt. Insbesondere sind darüber hinaus die Vertiefungen hinsichtlich ihrer flächenmäßigen Erstreckung größer als die Öffnungen, so dass der verringerte Druck auf eine größere Hautoberfläche wirken kann.
  • Insbesondere in Verbindung mit einer Ausgestaltung, bei der die Vertiefungen die Öffnungen miteinander verbinden, so dass Kanäle zwischen den einzelnen Öffnungen ausgebildet sind, bietet dies den Vorteil, dass sämtliche Bereiche der mit reduziertem Druck zu beaufschlagenden Hautoberfläche auch dann noch mit verringertem Druck beaufschlagt werden können, wenn einige der Öffnungen beispielsweise durch Wundexudat, aber auch durch übriges in der Wunde befindliches Material zugesetzt sind, und so nicht länger dem Aufbringen eines verminderten Drucks dienen.
  • Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Wundkontaktschicht ein wasserhaltiges Hydrogel umfasst und insbesondere aus einem wasserhaltigen Hydrogel besteht.
  • Bei der Trägerschicht kann es sich insbesondere um ein solches Material handeln, das aufgrund einer Porosität oder aufgrund von Faserzwischenräumen geeignet ist, einen anliegenden Unterdruck weiterzuleiten und über die Fläche der Wundkontaktschicht zu verteilen, so dass der Unterdruck an allen Öffnungen anliegt. Bei dem Material der Trägerschicht kann es sich daher bevorzugt um ein absorbierendes Vliesmaterial, jedoch auch um einen absorbierenden Schaum, ein Gestrick oder Gewebe handeln oder um eine Schicht, die solche Materialien umfasst. Wird als Trägermaterial ein absorbierendes Vliesmaterial verwendet, so kann eine Wundauflage bereitgestellt werden, die besonders leicht zuschneidbar ist. Hierdurch kann eine Vielzahl an verschiedenen Wunden mit unterschiedlicher Geometrie versorgt werden.
  • Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass zwischen Trägerschicht und Wundkontaktschicht eine Grenz- und/oder Verankerungsschicht ausgebildet ist, wobei die Grenz- und/oder Verankerungsschicht im Herstellungsprozess dadurch entsteht, dass ein Teil der Materials der Wundkontaktschicht in die Trägerschicht eindringt und sich so ein Bereich in der Trägerschicht ausbildet, in dem das Wundkontaktschichtmaterial in die Poren oder zwischen die Fasern der Trägerschicht eingetreten ist
  • Die Öffnungen können sich dabei auch noch durch die Grenz- und/oder Verankerungsschicht erstrecken.
  • Die wasserhaltigen Hydrogele der Wundkontaktschicht sind insbesondere vernetzte Hydrogele, die bei Unterdruck einen ausreichenden inneren Zusammenhang aufweisen. Insbesondere können hydrophile Polyurethangele eingesetzt sein. Diese Gele können alternativ auch wasserfrei sein. Besonders bevorzugt weisen die Hydrogele jedoch einen Wassergehalt von mindestens 20 Gew.-%, insbesondere von mindestens 30 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt von mindestens 40 Gew.-% bezogen auf das Gel auf wobei das Hydrogel bis zu 70 Gew.-% bezogen auf das Gel aufweisen kann. Dabei sind die Gele bei Unterdruck, insbesondere bei einem Luftdruck von 100 bis 950 mbar und insbesondere von 600 bis 950 mbar formstabil. Insbesondere handelt es sich um solche Hydrogele, die in der EP 630 029 A1 sowie der EP 426 422 A1 beschrieben sind, auf die hiermit hinsichtlich ihrer Offenbarung Bezug genommen wird. Schließlich kann vorgesehen sein, dass auf der wundabgewandten Seite der Trägerschicht eine hydrophobe Abdeckschicht angeordnet ist, die insbesondere aus einem hydrophoben Netzmaterial, das insbesondere aus einem Polyolefin und ganz besonders bevorzugt aus Polyethylen bestehen kann, vorgesehen ist. Durch diese hydrophobe Abdeckschicht wird eine Verklebung eines transparenten Filmverbandes, der zur luftdichten Abdeckung in einem erfindungsgemäßen Unterdrucktherapiesystem Verwendung findet, mit der Wundauflage verhindert. Somit ist ein besonders einfaches Entfernen des Unterdrucktherapiesystems möglich, da der transparente Filmverband und die Wundauflage separat voneinander von einer Wunde gelöst werden können.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass die Abmessungen der Trägerschicht sowie der Wundkontaktschicht als auch der Grenz- und/oder Verankerungsschicht sowie der Abdeckschicht gleich sind und in flächiger Richtung die Schichten miteinander abschließen.
  • Unter eine Anordnung der Öffnungen quer zur flächigen Erstreckung soll hierbei jede Anordnung verstanden werden, die geeignet ist, die beiden flächigen Seiten der Wundkontaktschicht sowie der Grenz- und/oder Verankerungsschicht miteinander zu verbinden, wobei sich die Öffnungen von einer flächigen Seite bis zur anderen flächigen Seite erstrecken und somit die jeweilige Schicht durchdringen. Besonders bevorzugt ist die Achse der Öffnungen senkrecht zur flächigen Erstreckung der Wundkontaktschicht. Alternativ können jedoch auch hierzu geneigte Öffnungen vorgesehen sein.
  • Des Weiteren umfasst die Erfindung ein Unterdrucktherapiesystem umfassend einen Wundverband der vorstehend beschriebenen Art sowie einen Drainageschlauch zum Anschluss an ein Drainagesystem.
  • Besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass der Drainageschlauch in die Trägerschicht eingelegt ist, wobei der Drainageschlauch insbesondere parallel zur Wundoberfläche verläuft und so sämtliche Öffnungen mit dem verminderten Druck beaufschlagt werden. Der Drainageschlauch kann sich dabei durch die Poren oder zwischen den Fasern der Trägerschicht hindurcherstrecken oder zwischen zwei Lagen einer mehrlagigen Trägerschicht aufgenommen sein. Über die Poren bzw. durch die Faserzwischenräume wird dann der angelegte Unterdruck über die Fläche gleichmäßig verteilt und an die Öffnungen weitergeleitet.
  • Nach einer vorgesehenen Ausgestaltung kann das System für die Unterdrucktherapie auch eine Unterdruckeinrichtung umfassen, die den gewünschten Unterdruck an die Wunde anlegt. Als Unterdruck kann dabei insbesondere 100 mbar bis 950 mbar, insbesondere 600 bis 950 mbar angewendet werden.
  • Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus den übrigen Anmeldungsunterlagen. Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1a eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Wundverband;
  • 1b einen Schnitt entlang der Linie A-A in 1a;
  • 1c einen Schnitt entlang der Linie B-B in 1a;
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer Ausgestaltung eines Wundverbands;
  • 3a eine Draufsicht auf eine alternative Ausgestaltung eines Wundverbands;
  • 3b einen Schnitt entlang der Linie A-A in 3a;
  • 3c einen Schnitt entlang der Linie B-B in 3a;
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Wundverbands;
  • 5a–c weitere alternative Gestaltungen in einer Detailansicht; und
  • 6 ein Unterdrucktherapiesystem.
  • 1a zeigt einen Teil eines Wundverbands, wobei hier die wundzugewandte Seite einer Wundkontaktschicht 2 gezeigt ist und der Wundverband in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet ist. Die Wundkontaktschicht 2 weist dabei auf ihrer wundzugewandten Seite Erhebungen 4 über eine Grundfläche 12 der wundzugewandten Fläche der Wundkontaktschicht 2 auf. Die Grundfläche 12 ist dabei durch die wesentliche flächige Erstreckung der wundzugewandten Seite gebildet. Diese Grundfläche 12 umfasst dabei einen größeren Anteil an der Fläche als die Erhebungen 4, die sich von ihr abheben und bildet dadurch selber Vertiefungen 7 zusammen mit den reliefartigen Erhebungen 4. Es sind dabei auf der wundzugewandten Seit der Wundkontaktschicht sowohl Erhebungen 4 als auch Vertiefungen 7 vorgesehen. Die Erhebungen 4 sind hier gitterartig als Stege ausgebildet.
  • In den Bereichen der Grundfläche 12 der Wundkontaktschicht 2, in denen keine Erhebungen 4 vorgesehen sind und in denen hier die Grundfläche 12 als Vertiefung 7 ausgebildet ist gegenüber den sich reliefartig erhebenden Erhebungen 4, sind Öffnungen 5 vorgesehen. Die Öffnungen 5 sind konisch ausgebildet, wobei der größere Durchmesser auf der wundzugewandten Seite der Wundkontaktschicht 2 vorgesehen ist und sich in Richtung der wundabgewandten Seite der Wundkontaktschicht 2 die Konizität verengt. Die Öffnungen 5 erstrecken sich durch die gesamte Dicke der Wundkontaktschicht 2.
  • Durch die Stege 4 sind die Öffnungen 5 nicht in direktem Kontakt mit einer Hautoberfläche, sofern der Wundverband auf eine Hautoberfläche aufgebracht ist. Die Oberflächen der Stege 4 dienen als Kontaktfläche 14 mit einer Hautoberfläche beim Aufbringen des Wundverbands. Über die Öffnungen 5 kann ein verringerter Luftdruck zur Therapie einer Wunde eingesetzt werden, wobei der Luftdruck (absolut) zwischen 100 und 950 mbar betragen kann und somit geringer als der atmosphärische Druck ist.
  • 1b zeigt nun einen Querschnitt entlang der Linie A-A durch einen Wundverband gemäß 1a, wobei hier die konischen Öffnungen 5 sowie die Stege 4 dargestellt sind. Neben der Wundkontaktschicht, die aus einem wasserhaltigen Hydrogel gebildet ist, ist eine Trägerschicht 1 vorgesehen, die vorzugsweise aus einem absorbierenden Vliesmaterial oder einem absorbierenden Schaum gebildet werden kann. Zwischen Trägerschicht 1 und Wundkontaktschicht 2 ist eine Grenz- und/oder Verankerungsschicht 3 vorgesehen, die durch ein Eindringen des Materials der Wundkontaktschicht 2 in die Trägerschicht 1 gebildet wird, wobei sich die Öffnungen 5 durch die Grenz- oder Verankerungsschicht erstrecken. Eine Kontaktfläche des Wundverbandes mit einer Hautoberfläche, die in der Darstellung unterhalb der Kontaktoberfläche 14 vorgesehen ist, erfolgt dabei lediglich im Bereich der Stege 4.
  • 1c zeigt nun einen Schnitt entlang der Linie B-B, wobei die Öffnungen 5 in 1c nicht in der Schnittebene liegen. 1c zeigt dabei die Erhebungen 4 über die Grundfläche 12 der Wundkontaktschicht, die durch die flächige Erstreckung der Wundkontaktschicht 2 auf der wundzugewandten Seite gebildet wird. In diesem Fall bildet die Grundfläche 12 zugleich die Vertiefungen (7) aus.
  • Im folgenden soll der Aufbau des Wundverbands an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Die Wundauflage weist den mit 1a bis 1c beschriebenen Aufbau auf.
  • A) Herstellung des Hydrogels
  • Zur Herstellung des Hydrogels werden folgende wässrigen Lösungen und Komponenten (Komponente A, B, C) eingesetzt: Komponente A
    Propylenglycol USP30 (99,8%) Fa. Hedinger Aug. GmbH; Stuttgart, Deutschland 23,24 Gew.-%
    Aqua purificata Wasseraufbereitungsanlage 75,41 Gew.-%
    NaCl, reinst, USP Fa. Hedinger Aug. GmbH; Stuttgart, Deutschland 1,35 Gew.-%
  • Zur Herstellung der Komponente A werden die Inhaltstoffe zusammengegeben und gerührt bis das Salz vollständig gelöst ist. Die Komponente A wird auf 2°C abgekühlt. Komponente B
    Jeffamin ED-2003 Fa. Huntsman; Everberg, Belgien 52,5 Gew.-%
    Aqua purificata Wasseraufbereitungsanlage 47,5 Gew.-%
  • Zur Herstellung der wässrigen Komponente B wird das feste Jeffamin bei 50°C aufgeschmolzen und dem vorgelegten Wasser unter Rühren zugegeben. Die Komponente B wird auf Raumtemperatur abgekühlt. Komponente C
    Aquapol PI-13000-3 Fa. Carpenter; Richmond, USA 100,0 Gew.-%
  • Die Komponente C wird auf Raumtemperatur gebracht.
  • Die vorbereiteten Komponenten A, B, und C werden im Verhältnis 75,4:14,0:10,6 miteinander homogen durch Homogenisieren mittels eines rotierenden Mischsystems vermischt und in die bereitgestellten Formen möglichst blasenfrei gegossen.
  • B) Herstellung der Wundauflagen
  • Die Wundauflagen (Muster) werden von Hand nach folgendem Ablauf gefertigt.
    • 1. Als Trägerschicht 1 und hydrophobe Abdeckschicht 9 wird ein Laminat aus einem hydrophilen Faservlies und einem Polyethylennetz verwendet. Das Faservlies besteht aus einem Fasergemisch aus Viskosefasern, Polyesterfasern und thermoplastischen Fasern (Laminat LN 0074; Fa. Kemex, AL Almelo-Niederlande).
    • 2. Zur Herstellung der Wundkontaktschicht 2 wird eine PTFE-Form mit profiliertem Grund bereitgestellt. Die Form weist eine Noppenstruktur mit kegelstumpfförmigen Noppen mit einem Sockeldurchmesser von 1,6 mm und einer Kegelspitzendurchmesser von 1,2 mm auf. Der Abstand zwischen zwei Noppen beträgt jeweils 5 mm, wobei die Noppen auf den Kreuzungspunkten eines Rechteckgitters liegen. Zwischen den Noppen sind Vertiefungen vorgesehen, die in der Wundauflage die Erhöhungen 4 der Wundkontaktschicht 2 bilden. Die Vertiefungen weisen einen quadratischen Querschnitt von 0,5 × 0,5 mm auf und bilden insgesamt ein Rechteckgitter von 5 × 5 mm, wobei jede Noppe auf der Mitte eines jeden Gitters angeordnet ist.
    • 3. Das Hydrogel wird gemäß A) hergestellt und bereitgestellt, wobei das Hydrogel nach dem Durchmischen und Homogenisieren aufgrund der beginnenden Vernetzungsreaktion sofort weiterverarbeitet werden muss. Hierzu wird das Hydrogel in die bereitgestellten Formen möglichst blasenfrei gegossen.
    • 4. Das Gel wird mit einem PTFE-Rakel so verteilt, dass die Gelschicht die Höhe der Noppen (1,2 mm) aufweist. Überschüssiges Gel wird aus der Form entfernt.
    • 5. Nach ca. 3 Minuten wird das bereitgestellte Laminat aus Faservlies und hydrophoben Abdeckschicht mit der Faservliesseite auf die Geloberfläche gelegt. Das Laminat wird mit einem Druck von 330 N/m2 angedrückt und gehalten.
    • 6. Nach weiteren ca. 7 Minuten hat sich das Gel mit dem Faservlies verbunden, so dass das Laminat aus Faservlies und wasserhaltigen Hydrogel aus der Form entfernt werden kann. Es wurde eine 0,3 mm dicke Grenz- und/oder Verankerungsschicht 3 gebildet, die aus wasserhaltigem Hydrogel und Faservlies besteht.
    • 7. Das Laminat wird mit der Hydrogelseite auf die vorbereitete Release-Folie gelegt (die silikonisierte Seite ist zum Gel gerichtet), so dass die zur Wunde gerichtete Seite geschützt ist.
    • 8. Aus dem mehrlagigen Materialverbund werden Wundauflagen mit einer Kantenlänge von 10 × 10 cm ausgestanzt.
  • Die somit hergestellte Wundauflage weist den mit 1a bis 1c beschriebenen Aufbau auf, wobei mit den Figuren kein Releaseliner und kein hydrophobes Netz gezeigt ist.
  • 2 zeigt eine perspektivische Darstellung analog 1, wobei hier zusätzlich auf der wundabgewandten Seite der Trägerschicht ein hydrophobes Netzmaterial als Abdeckschicht 9 aus einem Polyethylen aufgebracht ist. Darüber hinaus sind bei 2 zwischen den einzelnen Vertiefungen durch die Stege 4 Durchgänge 6 ausgebildet, so dass die Bereiche der Vertiefung 7, die hier durch die Grundfläche 12 ausgebildet werden, über die Durchgänge bzw. Kanäle 6 miteinander verbunden sind und somit in Kontakt stehen. Dies ist besonders vorteilhaft, da hierdurch erreicht wird, dass die einzelnen Vertiefungen 7, in denen die Öffnungen 5 angeordnet sind, miteinander kommunizieren und so auch bei Verschluss einer Öffnung 5 über die anderen Öffnungen 5 in diesem Bereich ein verminderter Druck aufgebracht werden kann, der zur Therapie dient.
  • 3a zeigt nun eine alternative Ausgestaltung, wobei hier die Grundfläche 12 die Erhebungen 4 ausbilden und die Vertiefungen 7 in Form von gitternetzartig verlaufenden Kanälen ausgebildet sind, wobei in den Kreuzungsstellen der Vertiefungen 7 die Öffnungen 5 angeordnet sind. Im Übrigen ergibt sich der Aufbau bestehend aus einer Trägerschicht 1, einer Grenz- und/oder Verankerungsschicht 3 sowie der wasserhaltigen Hydrogelschicht 2, die die Wundkontaktschicht 2 bildet, analog zu 1a. In diesem Fall bilden ebenfalls die Erhebungen 4, die durch die Grundfläche 12 der Wundkontaktschicht 2 gebildet sind, die Kontaktfläche 14 mit einer Hautoberfläche eines Patienten, auf den der Wundverband appliziert wird.
  • 4 zeigt eine analoge Gestaltung, wobei hier die Grenz- und Verankerungsschicht ebenfalls mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet ist. Gut sind die Kanäle mit den in den Kreuzungspunkten angeordneten konisch verlaufenden Öffnungen 5 zu sehen. Ebenfalls wurde hier ein hydrophobes Netzmaterial, das mit dem Bezugszeichen 9 versehen ist, aufgebracht. Auch hier können die Öffnungen 5 über die als Kanäle ausgebildeten Vertiefungen 7 kommunizieren.
  • Die 5a bis c zeigen nun alternative Gestaltungen der als Kanäle ausgebildeten Vertiefungen 7 mit der Anordnung der entsprechenden Öffnungen 5. Dabei können die Öffnungen 5 stets im Kreuzungspunkt der Kanäle angeordnet sein, wobei die Kanäle ein rechtwinklig zueinander verlaufendes Gitter bilden können, aber auch ein Gitter, wie es in 5b gezeigt ist, bei dem die Winkel zwischen den einzelnen Kanälen vom rechten Winkel abweichen, so dass sich eine rautenförmige Anordnung der Kanäle mit den im Kreuzungspunkt liegenden Öffnungen 5 ergibt. Wahlweise können auch wabenförmige Kanäle vorgesehen sein mit ebenfalls in den Kreuzungspunkten angeordneten Öffnungen 5.
  • Grundsätzlich kann auch vorgesehen sein, dass die Erhebungen Muster bilden, die gemäß den Mustern der Kanäle in den 5a bis 5c ausgebildet sind, wobei dann im Bereich der Vertiefungen 7, also in den durch die Erhebungen 4 eingeschlossenen Bereichen, die Öffnungen 5 vorgesehen sind.
  • 6 zeigt ein Unterdrucktherapiesystem umfassend einen Wundverband 10, der aus einer hydrophoben Abdeckschicht 9, die insbesondere aus einem Polyethylennetzmaterial gebildet ist, und einer Trägerschicht 1, einer Grenz- und/oder Verankerungsschicht 3 sowie einer Wundkontaktschicht 2 gebildet ist. Die Trägerschicht 1 besteht dabei aus einem absorbierenden Vliesmaterial und ist mit der Abdeckschicht 9 zu einem Laminat verbunden. Der Herstellungsprozess eines entsprechenden Wundverbandes lässt sich dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel entnehmen.
  • In den Wundverband wird nun ein Drainageschlauch 30 derart eingelegt, dass er parallel zur flächigen Erstreckung der einzelnen Schichten des Wundverbandes 10 verläuft, wobei über die fasrige Struktur der aus einem Vliesstoff bestehenden Trägerschicht 10 der Unterdruck, der über eine Pumpe 32 generiert und mittels einer Einrichtung 34 an den Drainageschlauch angelegt wird, auf die Öffnungen 5 des Wundverbandes 10 übertragen werden kann, da der Unterdruck über die Faserzwischenräume bzw. die Porosität der Trägerschicht 1 gleichmäßig über die flächige Erstreckung der Trägerschicht 1 und damit über die flächige Erstreckung der Wundkontaktschicht 2 verteilt wird. Über die Öffnungen 5 wird der Unterdruck dann auf eine Wunde W einer Haut eines Patienten aufgebracht. Um den Wundverband 10 weitestgehend vor Druckverlusten und vor Kontakt mit der Außenatmosphäre abzuschotten, wird der Wundverband möglichst gasdicht mittels einer Folie 36, die insbesondere durch einen PU-Film gebildet sein kann, der an seinen Rändern, die sich über die Abmessungen des Wundverbandes 10 hinauserstrecken, klebend beschichtet sein kann, an der Haut eines Patienten festgelegt. Auf die vorstehend beschriebene Weise kann besonders einfach eine Unterdrucktherapie durchgeführt werden, wobei der Druck möglichst gleichmäßig auf die Haut des Patienten wirkt und bei Zusetzen einer einzelnen Öffnung diese Bereiche vorzugsweise nicht vom Unterdruck abgeschnitten werden, sondern über andere Öffnungen weiter mit Unterdruck versorgt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (13)

  1. Wundverband für die Unterdrucktherapie umfassend eine Trägerschicht (1) sowie eine auf der wundzugewandten Seite der Trägerschicht (1) aufgebrachte Wundkontaktschicht (2), wobei die Wundkontaktschicht (2) quer zu ihrer flächigen Erstreckung, die Wundkontaktschicht durchdringende Öffnungen (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die wundzugewandte Seite der Wundkontaktschicht (2) Erhebungen (4) und Vertiefungen (7) aufweist und die Wundkontaktschicht (2) lediglich im Bereich der Erhebungen (4) eine Kontaktoberfläche (14) mit einer Hautoberfläche bildet.
  2. Wundverband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erhebungen (4) und/oder Vertiefungen (7) regelmäßig ausgebildet sind und insbesondere ein Muster ausbilden.
  3. Wundverband nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Muster ein Gitternetz ist, das durch die Erhebungen (4) und/oder Vertiefungen (7) gebildet ist.
  4. Wundverband nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (5) im Bereich der Vertiefungen (7) angeordnet sind.
  5. Wundverband nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (7) so ausgebildet sind, dass die Öffnungen (5) miteinander verbunden sind.
  6. Wundverband nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wundkontaktschicht (2) ein wasserhaltiges Gel umfasst und insbesondere aus einem wasserhaltigen Hydrogel besteht.
  7. Wundverband nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht (1) ein absorbierendes Vliesmaterial, ein absorbierender Schaum, ein Gestrick oder Gewirk umfasst.
  8. Wundverband nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Achse der Öffnungen (5) senkrecht zur flächigen Erstreckung der Wundkontaktschicht (2) verläuft.
  9. Wundverband nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der wundabgewandten Seite der Trägerschicht (1) eine hydrophobe Abdeckschicht (9), insbesondere aus einem Netzmaterial, insbesondere aus einem Polyolefin vorgesehen ist.
  10. Wundverband nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Trägerschicht (1) und Wundkontaktschicht (2) eine Grenz- und/oder Verankerungsschicht (3) vorgesehen ist, wobei sich insbesondere die Öffnungen (5) auch durch die Grenz- und/oder Verankerungsschicht (3) erstrecken.
  11. Unterdrucktherapiesystem zur Wundbehandlung umfassend einen Wundverband nach einem der vorangehenden Ansprüche sowie einen Drainageschlauch, der mit den Öffnungen im Wundverband (10) zur Erzeugung eines verringerten Drucks an einer Hautoberfläche zusammenwirkt.
  12. Unterdrucktherapiesystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch in die Trägerschicht (1) eingelegt ist.
  13. Unterdrucktherapiesystem nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Unterdruckeinrichtung umfasst, die mit dem Drainageschlauch zur Erzeugung eines verminderten Luftdrucks zusammenwirkt.
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Inventor name: JUNGINGER, MARTIN, 89568 HERMARINGEN, DE

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