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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Nucleinsäuremolekülstruktur, die entweder die
Hybrid-Rhesus-Box oder die stromaufwärts gelegene Rhesus-Box oder
die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box darstellt. Die Erfindung betrifft weiterhin
den Nachweis von Nucleinsäuremolekülen, die
eine Deletion des RhD-Gens tragen. Die Erfindung betrifft ebenfalls
Oligonucleotide wie sie in den Ansprüchen identifiziert werden.
Weiterhin betrifft die Erfindung Kits, die die vorstehend angeführten Verbindungen
der Erfindung umfassen oder anwenden.
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Das
Rhesus-D-Antigen (ISST 004.001; RH1) ist das wichtigste Blutgruppenantigen,
das durch ein Protein bestimmt wird. Anti-D-(Antikörper) sind
die Hauptursache für
hämolytische
Erkrankungen bei Neugeborenen (Filbey, Acta Obstet. Gynecol. Scand.
74:687, 1995; Bowman, J. Semin. Perinatol. 21:39, 1997). Je nach Population
fehlt das Antigen D 3% bis 25% der weißen Bevölkerung (Mourant, „The distribution
of the human blond groups and other polymorphisms", London, Oxford
University Press, 1976). Bei D-negativen Empfängern kann eine Immunisierung
mit Anti-D leicht erfolgen (Urbaniak, Transfusion 21:64, 1981).
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Die
Antigene der RH-Blutgruppe sind in Proteinen enthalten, die durch
zwei Gene, RHD und RHCE, codiert werden, welche an der chromosomalen
Position 1p34.1-1p36 lokalisiert sind (Cherif-Zahar, Hum. Genet.
86:398, 1991; MacGeoch, Cytogenet. Cell Genet. 59:261, 1992), und
dies wahrscheinlich innerhalb von weniger als 450.000. Basenpaaren
(Bp) Abstand (Carritt, Hum. Mol. Genet. 6:843, 1997). Beide Gene
umfassen zehn Exons und ihre Strukturen sind hoch homolog. Die relative
Orientierung der Gene, ihr Abstand und andere Gene, die möglicherweise
zwischen ihnen liegen, waren lange Zeit unbekannt (Flegel, Transfus.
Med. 8:281, 1998). Erst vor kurzem veröffentlichten Okuda et al. (Okuda,
Biochem. Biophys. Res. Commun. 263:378, 1999) eine Sequenz von etwa
11.000 Bp, von der man annimmt, dass sie das DNA-Segment zwischen
RHD und RHCE darstellt.
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Bei
Weißen
liegt die überwiegende
Mehrheit der D-negativen Haplotypen aufgrund einer Deletion des RHD-Gens
vor. Diese Deletion überspannt
das vollständige
RHD-Gen, da RHD-spezifische Sequenzen, die von Exon 1 bis zur nicht
translatieren 3'-Region
reichen, fehlen (Gassner, Transfusion 37:1020, 1997). Der genaue
Umfang der Deletion war bisher unbekannt, was die Möglichkeit
offen lässt,
dass benachbarte Gene ebenfalls betroffen sind.
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Die
Identifizierung des RHD-Gens als molekulare Basis des D-Antigens
erlaubte die Vorhersage des RhD-Phänotyps durch DNA-Typisierung
(Flegel, Transfus. Med. 8:281, 1998; Lo, Lancet 341:1147, 1993).
Da die Struktur des vorherrschenden D-negativen Haplotyps jedoch
unbekannt ist, war ein spezifischer Nachweis der RHD-Deletion nicht
möglich,
und die Unterscheidung zwischen homozygoten RHD+/RHD+- und heterozygoten RHD+/RHD--Individuen beruhte auf indirekten Verfahren.
Diese Unterscheidung ist von klinischem Interesse, da insbesondere
bei D-negativen Müttern
mit Anti-D-Antikörpern
das Risiko für
ein betroffenes Kind bei einem RHD+/RHD+-Vater 100%, jedoch bei einem heterozygoten
RHD+/RHD--Vater
nur 50% beträgt.
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Es
wurden verschiedene indirekte Ansätze angewendet, um die Zygotie
zu bestimmen: (i) eine einfache Vermutung, die auf dem Phänotyp basiert,
ist bei etwa 95% aller Fälle
korrekt, (ii) die Bestimmung der Dichte des D-Antigens, die durch
Faktoren, wie z. B. der Anwesenheit des C-Antigens, gestört werden
kann, und (iii) verschiedene Verfahren, die die parallele quantitative
Amplifikation der RHD- und der RHCE-spezifischen Sequenzen umfassen
(Cossu, Electrophoresis 17:1911, 1996; Döscher, Infusionsther. Transfusionsmed.
26 (Ergänzungsband
1):31, 1999 (Zusammenfassung)). Diese aufwendigen Verfahren könnten jedoch
in Routine-Laboratorien
nicht durchführbar
sein. Darüber
hinaus identifizierten einige Forscher Polymorphismen im RHCE-Gen
oder in den benachbarten Sequenzen, die genetisch mit dem Fehlen
des RHD-Gens verbunden sind (Carritt, Hum. Mol. Genet. 6:843, 1997;
Huang, Am. J. Hum. Genet. 58:133, 1996; Fujiwara, Hum. Genet. 104:301,
1999; Onda, Gene 159:225, 1995). Dieser indirekte Ansatz basierte
auf dem Kopplungs-Ungleichgewicht, das die RHD-Deletion mit einem
Polymorphismus in Beziehung setzte.
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Darüber hinaus
ist die Anwendbarkeit der RHD-PCR durch die unvollständige Kenntnis
der vermutlich seltenen RHD-positiven Allele in RhD-negativen Individuen
eingeschränkt.
RHD-positive Allele in RhD-negativen Individuen werden durch RHD-CE-D-Hybrid-Gene
(Huang, Blood 88:2326-2333, 1996; Faas, Transfusion 37:38-44, 1997;
Faas, Transfusion 36:506-511, 1996), Nonsense-Mutationen (Avent,
Blood 89:2568-2577, 1997), Verschiebungen des Leserasters (Andrews,
Blood 92:1839-1840,
1998; Cherif-Zahar, Br. J. Haematol. 102:1263-1270, 1998) oder durch
Pseudogene (Singleton, Blood 95:12-18, 2000) verursacht. Solche
Allele kommen bei Afrikanern (Faas, Transfusion 37:38-44, 1997;
Singleton, Blood 95:12-18, 2000) und Asiaten (Okuda, J. Clin. Invest.
100:373-379, 1997) häufig
vor, sind aber bei Weißen
selten. Dennoch legten neuere Analysen (Avent, Blood 89:2568-2577,
1997; Flegel, Transfus. Med. 8:281-302, 1998) nahe, dass sogar bei Weißen diese
Allele die Hauptursache für
eine unkorrekte Vorhersage des Rh-Phänotyps sind. Mehrere Beobachtungen
bei Weißen
(Avent, Blood 89:2568-2577, 1997; Hyland, Blood 84:321-324, 1994)
deuteten an, dass diese Allele bei dem Cde- und dem cdE-Haplotyp gehäuft vorkommen.
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Teile
der vorliegenden Erfindung wurden in F.F. Wagner et al., Blood 95:3662-3668, 2000 veröffentlicht.
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Der
direkteste Ansatz zur Untersuchung des RHD-Genortes auf molekularer
Ebene wäre
eine PCR-Amplifikation, die die RHD-Deletionsstelle überspannt.
Ein solcher Testansatz war bisher nicht verfügbar, da die Struktur des RHD-Genortes
bei RhD-positiven und RhD-negativen Individuen nicht vollständig bekannt war.
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Dementsprechend
bestand das der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegende technische
Problem in der Bereitstellung von Mitteln und Verfahren für eine verlässliche,
auf Nucleinsäuren
basierende, Analyse des Rhesus D-Genortes. Diese Mittel und Verfahren
sollten unter anderem für
den Nachweis und/oder die Unterscheidung zwischen RHD+/RHD+- und RHD+/RHD--Individuen geeignet sein.
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Die
Lösung
dieses technischen Problems wird durch die Bereitstellung der Ausführungsformen
erreicht, die in den Ansprüchen
charakterisiert sind.
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Daher
betrifft die vorliegende Erfindung eine Nucleinsäuremolekülstruktur, die entweder die
Hybrid-Rhesus-Box oder die stromaufwärts gelegene Rhesus-Box oder
die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box darstellt, deren Sequenzen in den 7 bis 9 gezeigt
werden.
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Im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird der Begriff „Nucleinsäuremolekülstruktur" als ein lineares
DNA-Segment definiert, das im weitesten Sinne eine Kombination der
vorstehend erwähnten
Rhesus-Boxen umfasst, welche zusammen den Rhesus-Genort bestimmen.
DNA-Sequenzen, die zu einer Molekülstruktur der Erfindung führen, umfassen
die Folgenden: die Nucleotidsequenzstruktur umfasst die Hybrid-Rhesus-Box
oder eine der beiden Rhesus-Boxen.
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Die
folgenden Sequenzen stellen Ausführungsformen
dar, die in der Nucleinsäuremolekülstruktur
der Erfindung enthalten sind.
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Die
Hybrid-Rhesus-Box wird unter der GenBank-Zugangs-Nummer AL252313
durch die Basen 33 bis 9.180 repräsentiert.
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Die
beiden Rhesus-Boxen mit dem dazwischen liegenden RHD-Gen bestehen
aus der stromaufwärts gelegenen
Rhesus-Box, die durch die GenBank-Zugangs-Nummer AL252311, Basen 34 bis 9.175,
repräsentiert
wird, dem RHD-Gen sowie der stromabwärts gelegenen Rhesus-Box, die
durch die GenBank-Zugangs-Nummer AL252312, Basen 23 bis 9.177, repräsentiert
wird (vergleiche mit den 7 bis 9).
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Während die
stromaufwärts
gelegene Rhesus-Box 5' des
RHD-Gens lokalisiert ist, ist die stromabwärts gelegene Rhesus-Box zwischen
dem RHD- und dem SMP1-Gen in dieser Struktur der vorliegenden Erfindung
lokalisiert. Der Begriff „Nucleinsäuremolekülstruktur" betrifft DNA-Segmente,
die ausschließlich
die Rhesus-Boxen
umfassen, auf die hier Bezug genommen wird. Für ein besseres Verständnis des
beanspruchten Gegenstands wird auf die nachstehenden 1 und 6 verwiesen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst der Begriff „Nucleinsäuremolekülstruktur" auch jedes beliebige
herstellbare Derivat der Nucleinsäuremolekülstruktur, auf die vorstehend
Bezug genommen wurde, an das eine Nucleinsäuresonde hybridisieren kann.
Mit anderen Worten kann die Struktur der Erfindung durch synthetische
oder durch halb-synthetische Verfahren hergestellt werden und kann
somit aus Peptid-Nucleinsäuren
bestehen oder diese umfassen. Der Begriff umfasst auch Nucleinsäure-Moleküle.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung beschreibt der Begriff "Rhesus-Box" stromaufwärts oder stromabwärts gelegene
DNA-Segmente, die das RHD-Gen am 5'- und am 3'-Ende flankieren. Die drei Rhesus-Boxen sind
durch ihre Nucleotidsequenzen definiert. Die Hybrid-Rhesus-Box wird
in einer Ausführungsform
durch die GenBank-Zugangs-Nummer AL252313, Basen 33 bis 9.180, repräsentiert.
Die beiden Rhesus-Boxen mit dem dazwischen liegenden RHD-Gen bestehen
aus der stromaufwärts
gelegenen Rhesus-Box, die in einer Ausführungsform durch die GenBank-Zugangs-Nummer
AL252311, Basen 34 bis 9.175, repräsentiert wird, und der stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box, die in einer Ausführungsform
durch die GenBank-Zugangs-Nummer AL252312, Basen 23 bis 9.177, repräsentiert
wird. Wie in den angehängten
Beispielen erläutert
wird, haben die Rhesus-Boxen bevorzugt eine Länge von etwa 9.000 Bp und weisen
98,6% Identität
und die gleiche Orientierung auf. Gemäß der vorliegenden Erfindung
sind die stromaufwärts
und die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box mindestens zu 95% homolog. Die Länge der
Rhesus-Boxen kann variieren. Es wird erwartet, dass die Länge dieser
Rhesus-Boxen variieren
kann, weil, neben anderen strukturellen Merkmalen, von multiplen
repetitiven Elementen, von denen einige in Tandem-Anordnung organisiert
sind, bekannt ist, dass sie für
Verlängerungs-
und Deletions-Ereignisse Neuanordnungen anfällig sind. Wenn solche Ereignisse
auftreten, kann die Länge
der Rhesus-Boxen auf weniger als 1.000 Nucleotide schrumpfen oder
sie kann sich auf mehr als 20.000 Nucleotide ausdehnen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung bezieht sich der Begriff „Identität" auf die Bestimmung der Sequenzidentität unter
Verwendung von geeigneten Alignment-Programmen von Sequenzen wie z. B. BLAST.
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Wie
vorstehend angemerkt wurde, war die diagnostische Analyse von RHD-negativen Individuen
auf molekularer Ebene bisher durch die Tatsache erschwert, dass
die Gesamtstruktur des RHD/RHCE-Genortes unbekannt war. Nun wurde überraschenderweise
herausgefunden, dass die beiden Gene RHD und RHCE in entgegengesetzter
Orientierung vorliegen wobei ihre 3'-Enden benachbart sind. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wurde weiterhin herausgefunden, dass das RHD-Gen von zwei hoch
homologen Rhesus-Boxen umgeben ist. Der physikalische Abstand zwischen
RHD und RHCE beträgt
etwa 30.000 Bp und enthält
eine Rhesus-Box
und das SMP1-Gen. Die Schnittstellen der RHD-Deletion bei den vorherrschenden
RHD-negativen Haplotypen befinden sich in einer 1.463 Bp langen
Identitäts-Region
der Rhesus-Boxen. Ähnliche
RHD-Deletionsereignisse können
auch beliebige andere Regionen innerhalb der hoch homologen Rhesus-Boxen
umfassen. Daher darf man annehmen, dass eine Region mit einer Schnittstelle,
die eine andere RHD-Deletion als die übliche RHD-Deletion umfasst,
an einer beliebigen Stelle innerhalb der vorstehend definierten
Rhesus-Boxen auftreten kann.
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Die
entgegengesetzte Orientierung der beiden RH-Gene erklärt den unterschiedlichen
Charakter der Hybridgene in der MNS- und der RH-Blutgruppe: die
Gycophorin-Gene, welche die MNS-Antigene codieren, liegen in der
gleichen Orientierung vor (Onda, Gene 159:225, 1995) und viele Rekombinationen
können
durch ein ungleiches Crossing-over erklärt werden, das zu einzelnen
Hybridgenen führt
(Blumenfeld, Hum. Mutat. 6:1999, 1995). Aufgrund der überraschenden
Befunde, auf die vorstehend Bezug genommen wurde, können die
Ereignisse auf molekularer Ebene, die zu einem RHD-negativen (Genotyp)
führen,
nun besser verstanden werden. Bei dem RH-Genort ist es unwahrscheinlich,
dass die invers orientierten Sequenzen ein ungleiches Crossing-over
auslösen,
und wenn dieses Ereignis stattfinden sollte, würde kein funktionelles Hybridgen
daraus entstehen. Die Schussfolgerung, dass ein ungleiches Crossing-over
am RH-Genort unwahrscheinlich ist, könnte erklären, warum die meisten RH-Hybridgene
zum RHD-CE-D- oder
zum RHCE-D-CE-Typ gehören
und Bereiche homologer DNA umfassen, die in cis angeordnet sind,
wie kürzlich
berichtet wurde (Wagner, Blood 91:2157, 1998). Derzeit ist das RH-Gensystem
der einzige gut untersuchte Genort, in dem zwei Gene in entgegengesetzter
Orientierung vorliegen, was es zu einem Modellsystem für die Evolution
von benachbarten, entgegengesetzt orientieren Genen macht, die in
den Genomen häufig
vorkommen.
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Aufgrund
der Struktur des RH-Genortes (1) wird
das einfachstmögliche
Modell für
RHD-Gen-Deletionsereignisse vorgeschlagen (6). Obwohl
der Anmelder nicht wünscht,
an irgendeine Theorie gebunden zu sein, wird hinsichtlich der Entstehung
des RhD-negativen Genotyps folgendes angenommen. Die RHD-Deletion kann durch
ein ungleiches Crossing-over erklärt werden, das durch die hoch
homologen Rhesus-Boxen ausgelöst
wird, die das RHD-Gen flankieren. Die Hybrid-Typ-Rhesus-Box bei RHD-negativen Individuen
entsteht, wenn ein Crossing-over stattfindet, das zu einem Deletionsereignis
führt,
und das eine Schnittstellenregion innerhalb der Identitätsregion
der stromaufwärts
und der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Boxen umfasst. Die Hybrid-RHD-Box ist daher durch
einen 5'-Sequenzanteil
gekennzeichnet, der aus der stromaufwärts gelegenen RHD-Box stammt,
und der mit einem 3'-Sequenzanteil
aus der stromabwärts
gelegenen RHD-Box fusioniert ist. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Schnittstellenregion 903 Bp lang. Die Sequenz dieser bevorzugten
Hybrid-Rhesus-Box wird in 4 gezeigt.
In den spezifischen Ausführungsformen, die
in den Beispielen beschrieben werden, befindet sich diese 903 Bp
lange Schnittstellenregion in den Rhesus-Boxen in einem 1.463 Bp
langen Sequenzbereich mit 99,9% Homologie, der dem menschlichen
transponierbaren Element THE-1B und dem repetitiven DNA-Element
12 ähnelt
( 3). Interessanterweise besteht das über 60.000
Bp große
DNA-Segment, das in dem RHD-negativen Haplotyp deletiert ist, nur
aus bzw. enthält
alle Sequenzen, die in dem RHD-positiven Haplotyp dupliziert sind.
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Die
Befunde der vorliegenden Erfindung, auf die vorstehend Bezug genommen
wurde, ermöglichen die
Errichtung einer Zahl an leicht durchführbaren oder verfeinerten Verfahren
für die
Analyse des Genotyps eines Individuums hinsichtlich des RH-Genortes.
Beispiele für
solche Verfahren werden hierin nachstehend bereitgestellt.
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Während der
molekulare Mechanismus, der zu dem vorherrschenden RHD-negativen Haplotyp
führt, nun
offensichtlich ist, ist weniger klar, wie das viel ältere Duplikationsereignis
zur Struktur der RH-Gene bei RHD-positiven Individuen führte. Die
Duplikation der Rhesus-Box und der RH-Gene fand vermutlich in einem einzigen Ereignis
statt, weil die Gesamthomologie der beiden Rhesus-Boxen sehr ähnlich zu
der der RH-Gene ist. Ohne an eine Theorie gebunden zu sein, ist
es verlockend zu spekulieren, dass die RHD-Duplikation in ursächlichem
Zusammenhang mit einer doppelten Insertion des nahezu vollständigen Transposon-ähnlichen menschlichen
THE-1B-Elements entstand. Zum Zeitpunkt der Duplikation war das
offene Leseraster des THE-1B-Elements wahrscheinlich jedoch nicht
funktionell.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Nucleinsäuremolekülstruktur für die vorherrschenden RHD-negativen
Haplotypen repräsentativ,
wie in den anhängigen
Ansprüchen
definiert wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung bezieht sich der Begriff „ist repräsentativ für" auf eine Nucleinsäuremolekülstruktur, die alle Sequenz-
und Struktureigenschaften umfasst, um diese Struktur mit einer Gruppe von
Molekülstrukturen
in Beziehung zu setzen, die diese Eigenschaften ebenfalls aufweisen.
In der vorstehenden bevorzugten Ausführungsform entsteht durch diese
Eigenschaften der übliche
RHD-negative Haplotyp. Im vorliegenden Zusammenhang bedeutet dies
bevorzugt die Deletion des RHD-Gens, die das gesamte RHD-Gen und
seine 5'-Region
umfasst, die zwischen der stromaufwärts gelegenen Rhesus-Box und der stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box lokalisiert sind.
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Im
vorliegenden Zusammenhang kann dies zum Beispiel auch bedeuten,
dass alle Strukturen, die eine Nonsense-Mutation, Missense-Mutation,
Spleißstellen-Mutation, teilweise
Deletion, teilweise Insertion, teilweise Inversion oder eine Kombination
davon im RHD-Gen enthalten, welche die Expression eines Proteinprodukts
des RHD-Gens beenden oder stören,
für den
RHD-negativen Haplotyp repräsentativ
sind.
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Der
Begriff „Haplotyp" betrifft eine Reihe
gekoppelter Allele innerhalb einer definierten Region auf einem
einzelnen mütterlichen
oder väterlichen
Chromosom.
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Der
Begriff „üblicher
RHD-negativer Haplotyp" bezieht
sich auf jeden beliebigen RhD-Antigen-negativen Haplotyp, der eine
Hybrid-Rhesus-Box umfasst. Vorzugsweise ist das DNA-Segment deletiert,
welches das gesamte RHD-Gen und seine 5'-Region umfasst, die zwischen der stromaufwärts gelegenen
Rhesus-Box und der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box lokalisiert sind.
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Die
Erfindung betrifft eine als Rhesus-Box bezeichnete Nucleinsäuremolekülstruktur,
die die Schnittstellenregion der RHD-Deletion bei den üblichen
RHD-negativen Haplotypen flankiert.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung beschreibt der Begriff „Schnittstellenregion der
RHD-Deletion" ein eindeutiges
DNA-Segment, das an einer RHD-Deletion beteiligt ist. Wie vorstehend
angemerkt wurde, kann diese Deletion das Ergebnis eines ungleichen
Crossing-over-Ereignisses sein, an dem sowohl die stromaufwärts als
auch die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box beteiligt ist, wobei die dazwischen gelegenen
Sequenzen deletiert werden, und das schließlich zu einer Nucleinsäuremolekülstruktur
führt (die
Rhesus-Boxen, auf die Bezug genommen wird, werden zur besseren Unterscheidung
von der stromaufwärts
und stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box auch als Hybrid-Rhesus-Boxen bezeichnet), in der der
5'-Sequenzanteil der
stromaufwärts
gelegenen Rhesus-Box sich in enger räumlicher Nähe zu dem 3'-Sequenzanteil der stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box befindet. Wie vorstehend erwähnt und in den 6 und 3 abgebildet,
kann diese Region bevorzugt 903 Bp lang und in einem 1.463 Bp langen
Sequenzbereich innerhalb der Rhesus-Boxen lokalisiert sein, wobei
in diesem Segment eine Homologie von 99,9% besteht. In einer anderen
bevorzugten Ausführungsform
ist diese Region stromabwärts
des 903 Bp umfassenden Fragments gelegen, befindet sich aber immer
noch innerhalb des 1.463 Bp langen Sequenzbereiches. Dieses Fragment
ist bevorzugt 556 bis 560 Bp lang. Die tatsächliche Schnittstelle kann
variieren, so dass die Beiträge
der stromaufwärts
gelegenen Rhesus-Box und der stromabwärts gelegenen Rhesus-Box bei
verschiedenen Individuen unterschiedlich sind. Gemäß der vorliegenden
Erfindung liegen die Schnittstellen jedoch in jedem Fall in der
stromaufwärts
und in der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box.
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Die
Hybrid-Rhesus-Box ist für
die Analyse von RHD-negativen Haplotypen besonders nützlich.
So können
zum Beispiel Oligonucleotide verwendet werden, die mit Nucleinsäuresequenzen
hybridisieren, welche die Schnittstelle umfassen, die als Ergebnis
der RHD-Deletion entstand. Man wird verstehen, dass solche Oligonucleotide
mit einem wesentlichen Anteil hybridisieren müssen, der bevorzugt 20 Nucleotide
umfasst, und die 5' und
3' der Region der
eigentlichen Schnittstelle lokalisiert ist, um ein Indiz für ein Deletionsereignis darzustellen.
Wenn zum Beispiel ein solches Oligonucleotid unter stringenten Bedingungen
wie z. B. 0,2 × SSC,
0,1% SDS bei 65°C
hybridisiert wird, und die Sonde 943 Nucleotide lang wäre, dann
sollte die hybridisierende Region Anteile umfassen, die sowohl 3' als auch 5' der Schnittstelle
hybridisieren.
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Zum
Beispiel wird eine Rhesus-Box oder ein Teil davon, die/der die Region
der Schnittstelle umspannt, amplifiziert. Anschließend wird
das Amplifikationsprodukt in sequenzspezifischer Weise durch Hybridisierung mit
einem Oligonucleotid von etwa sechs oder mehr Nucleotiden Länge untersucht.
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Vorzugsweise
wird ein DNA-Sequenzbereich, der eine Rhesus-Box oder einen Teil
davon repräsentiert,
und die Region der Schnittstelle umfasst, unter Verwendung von zwei
Primern amplifiziert. Ein Primer kann in der Rhesus-Box 5' der Identitäts-Region lokalisiert
sein und ist sowohl für
die stromaufwärts
gelegene Rhesus-Box als auch für
die Hybrid-Rhesus-Box spezifisch. Der andere Primer kann in der
Rhesus-Box 3' der Identitäts-Region
lokalisiert sein und ist sowohl für die stromabwärts gelegene
Rhesus-Box als auch für
die Hybrid-Rhesus-Box spezifisch. Bei dieser Anwendung ist die Anwesenheit
eines Amplifikationsprodukts mit der erwarteten Größe ein Anzeichen
für das
Vorliegen einer Hybrid-Rhesus-Box und somit einer RHD-Deletion.
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Eine
andere mögliche
Kombination der Primer ist folgende: ein Primer kann in der Rhesus-Box
5' der Identitäts-Region
lokalisiert sein und ist sowohl für die stromaufwärts gelegene
Rhesus-Box als auch für
die Hybrid-Rhesus-Box spezifisch. Der andere Primer kann in der
Rhesus-Box 3' der
Identitäts-Region
lokalisiert sein. Bei dieser Anwendung wird die Anwesenheit einer
Hybrid-Rhesus-Box durch die Untersuchung der Spezifität der Teile
des Amplifikationsprodukts bestimmt, die zu einem DNA-Sequenzbereich
der Rhesus-Box 3' der
Identitäts-Region
gehören.
Dies kann zum Beispiel durch eine Hybridisierung mit einem Oligonucleotid
erfolgen, das mit der Hybrid-Rhesus-Box und der stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box aber nicht mit der stromaufwärts gelegenen Rhesus-Box hybridisiert,
oder durch einen Verdau mit einem Restriktionsenzym, das in der Hybrid-Rhesus-Box
und in der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box schneidet, aber in der stromaufwärts gelegenen
Rhesus-Box nicht schneidet, oder durch einen Verdau mit einem Restriktionsenzym,
das in der Hybrid-Rhesus-Box und in der stromabwärts gelegenen Rhesus-Box nicht
schneidet, aber in der stromaufwärts gelegenen
Rhesus-Box schneidet, oder durch Nucleotid-Sequenzierung.
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Eine
andere mögliche
Kombination der Primer ist folgende: ein Primer kann in der Rhesus-Box
5' der Identitäts-Region
lokalisiert sein. Der andere Primer kann in der Rhesus-Box 3' der Identitäts-Region
lokalisiert sein und ist sowohl für die stromabwärts gelegene
Rhesus-Box als auch für
die Hybrid-Rhesus-Box spezifisch. Bei dieser Anwendung wird die
Anwesenheit einer Hybrid-Rhesus-Box durch die Untersuchung der Spezifität der Teile
des Amplifikationsprodukts bestimmt, die zu einem DNA-Sequenzbereich
der Rhesus-Box 5' der Identitäts-Region
gehören.
Dies kann zum Beispiel durch eine Hybridisierung mit einem Nucleotid
erfolgen, das mit der Hybrid-Rhesus-Box und der stromaufwärts gelegenen
Rhesus-Box aber nicht mit der stromabwärts gelegenen Rhesus-Box hybridisiert,
oder durch einen Verdau mit einem Restriktionsenzym, das in der
Hybrid-Rhesus-Box und in der stromaufwärts gelegenen Rhesus-Box schneidet,
aber in der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box nicht schneidet, oder durch einen Verdau mit
einem Restriktionsenzym, das in der Hybrid-Rhesus-Box und in der
stromaufwärts
gelegenen Rhesus-Box nicht schneidet, aber in der stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box schneidet, oder durch Nucleotid-Sequenzierung.
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Die
Hybrid-Rhesus-Box kann auch als diagnostisches Mittel für die Anwesenheit
einer RHD-Deletion dienen, wenn sie durch einen Anti-DNA-Antikörper untersucht
wird, der für
eine oder mehrere Ausführungsformen)
der Hybrid-Box oder ein Fragment oder ein Derivat davon spezifisch
ist, wie z. B. ein scFvFab- oder ein F(ab')2-Fragment,
oder ein Aptamer usw.. Somit können
Antikörper,
Fragmente oder Derivate davon oder solche Aptamere durch Fachleute
entsprechend der herkömmlichen
Verfahren erzeugt werden (vergleiche zum Beispiel mit Harlow und
Lane, „Antibodies,
A Laborstory Manual",
CSH Press, 1988, Cold Spring Harbor).
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
betrifft die Erfindung eine Nucleinsäuremolekülstruktur, die für einen
RHD-negativen Haplotyp repräsentativ
ist, und die eine Deletion des RHD-Gens umfasst, an der die stromaufwärts gelegene
Rhesus-Box, die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box oder beide beteiligt sind.
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Eine
Nucleinsäuremolekülstruktur,
welche die Rhesus-Box in den üblichen
RHD-negativen Haplotypen flankiert, kann verwendet werden, um Primer
für Amplifikationsreaktionen,
wie z. B. eine Long-Range-PCR, für
die molekulare Analyse des RHD-Genortes zu entwerfen.
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Zum
Beispiel wird ein DNA-Sequenzbereich, der für eine Rhesus-Box und für Teile
ihrer flankierenden Regionen oder für Teile davon, die die Region
der Schnittstelle umfassen, repräsentativ
ist, unter Verwendung von zwei Primern amplifiziert. Ein Primer
kann in der flankierenden 5'-Region
der Rhesus-Box lokalisiert sein. Alternativ kann dieser Primer in
der Rhesus-Box 5' der
Identitäts-Region lokalisiert
sein und ist sowohl für
die stromaufwärts
gelegene Rhesus-Box als auch für
die Hybrid-Rhesus-Box spezifisch. Der andere Primer kann in der
flankierenden 3'-Region
der Rhesus-Box lokalisiert sein. Alternativ kann dieser Primer in
der Rhesus-Box 3' der
Identitäts-Region
lokalisiert sein und ist sowohl für die stromabwärts gelegene
Rhesus-Box als auch für
die Hybrid-Rhesus-Box spezifisch. Bei dieser Anwendung ist die Anwesenheit
eines Amplifikationsprodukts mit der erwarteten Größe ein Anzeichen
für das
Vorliegen einer Hybrid-Rhesus-Box und somit einer RHD-Deletion.
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Eine
andere mögliche
Kombination der Primer ist die folgende: ein Primer kann in der
flankierenden 5'-Region
der Rhesus-Box lokalisiert sein. Der andere Primer kann in der Rhesus-Box
3' der Identitäts-Region lokalisiert
sein. Bei dieser Anwendung wird die Anwesenheit einer Hybrid-Rhesus-Box
durch die Untersuchung der Spezifität der Teile des Amplifikationsprodukts
bestimmt, die zu einem DNA-Sequenzbereich
der Rhesus-Box 3' der
Identitäts-Region
gehören.
Dies kann zum Beispiel durch eine Hybridisierung mit einem Oligonucleotid
erfolgen, das mit der Hybrid-Rhesus-Box und der stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box aber nicht mit der stromaufwärts gelegenen Rhesus-Box hybridisiert,
oder durch einen Verdau mit einem Restriktionsenzym, das in der
Hybrid-Rhesus-Box und in der stromabwärts gelegenen Rhesus-Box schneidet,
aber in der stromaufwärts
gelegenen Rhesus-Box nicht schneidet, oder durch einen Verdau mit
einem Restriktionsenzym, das in der Hybrid-Rhesus-Box und in der
stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box nicht schneidet, aber in der stromaufwärts gelegenen
Rhesus-Box schneidet, oder durch Nucleotid-Sequenzierung.
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Eine
andere mögliche
Kombination der Primer ist die folgende: ein Primer kann in der
Rhesus-Box 5' der
Identitäts-Region
lokalisiert sein. Der andere Primer kann in der flankierenden 3'-Region der Rhesus-Box lokalisiert
sein. Bei dieser Anwendung wird die Anwesenheit einer Hybrid-Rhesus-Box
durch die Untersuchung der Spezifität der Teile des Amplifikationsprodukts
bestimmt, die zu einem DNA-Sequenzbereich
der Rhesus-Box 5' der
Identitäts-Region
gehören.
Dies kann zum Beispiel durch eine Hybridisierung mit einem Oligonucleotid
erfolgen, das mit der Hybrid-Rhesus-Box und der stromaufwärts gelegenen
Rhesus-Box aber nicht mit der stromabwärts gelegenen Rhesus-Box hybridisiert,
oder durch einen Verdau mit einem Restriktionsenzym, das in der
Hybrid-Rhesus-Box und in der stromaufwärts gelegenen Rhesus-Box schneidet,
aber in der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box nicht schneidet, oder durch einen Verdau mit
einem Restriktionsenzym, das in der Hybrid-Rhesus-Box und in der
stromaufwärts
gelegenen Rhesus-Box nicht schneidet, aber in der stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box schneidet, oder durch Sequenzierung der Nucleotidsequenz.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Nucleinsäuremolekülstruktur
für RHD-positive
Haplotypen repräsentativ,
wie in den anhängigen
Ansprüchen
definiert wird.
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Der
Begriff „RHD-positiver
Haplotyp" bezieht
sich auf jeden beliebigen Haplotyp, der DNA-Sequenzen umfasst, die
für das
RHD-Gen spezifisch sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
betrifft die Erfindung eine Nucleinsäuremolekülstruktur, die für den üblichen
RHD-positiven Haplotyp repräsentativ
ist, wie in den anhängigen
Ansprüchen
definiert wird.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
stammt die Nucleinsäuremolekülstruktur
aus einer Probe, die einen RHD-positiven Haplotyp umfasst, der serologisch
als RhD-negativ eingestuft wurde, wie in den anhängigen Ansprüchen definiert
wird.
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In
Zusammenhang mit dieser Erfindung beschreibt der Begriff „serologisch
als RhD-negativ eingestuft" eine
Probe, die auf die Anwesenheit des RhD-Antigens unter Verwendung
von z. B. serologischen Routine-Testansätzen untersucht wurde, wobei
das Ergebnis dieser Testansätze
negativ war.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
wurde die als RhD-negativ eingestufte Probe von einer kaukasischen
Population erhalten.
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Vor
kurzem wurden verschiedene weitere RHD-positive Allele, die bei
RhD-negativen Individuen
auftraten, teilweise oder vollständig
charakterisiert (Tabelle 9). Drei dieser zehn veröffentlichten
RHD-Allele stellten RHD-CE-D-Hybrid-Allele dar, bei denen der RHCE-spezifische
Sequenzbereich mindestens die Exons 4 bis 7 umfasste. Zu jedem dieser
drei hybriden RHD-Allele wurden Allele gefunden, deren (PCR)-Muster
mit ihnen in Einklang standen (Tabelle 9). Von den in dieser Studie
beobachteten sieben RhD-negativen Mustern standen sechs im Einklang
mit einem solchen Typ eines Hybrid-RHD-Allels. Sieben der zehn veröffentlichten RHD-Allele
waren Deletionen, Nonsense-Mutationen oder ein Pseudogen. Keines
dieser Allele trat in dieser Untersuchung auf, was möglicherweise
bedeutet, dass diese bei Weißen
selten vorkommen.
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In
einer weiteren noch stärker
bevorzugten Ausführungsform
korreliert die Nucleinsäuremolekülstruktur
der Erfindung oder eine Nucleinsäure,
die von dem RHD-Gen abgeleitet wurde, mit einem RhD-negativen Phänotyp.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Verfahren für den spezifischen Nachweis
eines RHD-negativen Haplotyps in einer Probe, dies erfolgt unter
Verwendung einer beliebigen strukturellen Eigenschaft oder einer
Nucleotidsequenz oder beiden der vorstehend beschriebenen Nucleinsäuremolekülstruktur
oder Kombinationen davon, durch Techniken, die im Fachgebiet bekannt
sind, d. h. bevorzugt Amplifikations-Reaktionen wie z. B. die Polymerase-Kettenreaktion
(PCR) und noch bevorzugter die PCR-RFLP, die PCR-SSP oder die Long-Range-RCR.
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Das
beschriebene PCR-RFLP- und das Long-Range-PCR-Verfahren verwenden
entweder Rhesus-Box-Sequenzen oder die Rhesus-Box flankierenden
Sequenzen. Durch die Verwendung der gleichen DNA-Sequenzbereiche
oder Kombinationen davon können
auch andere Verfahren wie z. B. das PCR-SSO-Verfahren oder Biochips entwickelt oder
angewendet werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren für den spezifischen Nachweis
eines üblichen
RHD-negativen Haplotyps bereitgestellt, das die folgenden Schritte
umfasst:
- (a) Isolierung der DNA aus einer Blutprobe
oder aus einer Probe, die von einem Blutspender erhalten wurde;
- (b) Hybridisierung von mindestens zwei entgegengesetzt ausgerichteten
Primern unter stingenten Bedingungen an die DNA, zur Ausführung einer
PCR;
- (c) Amplifikation der Zielsequenz;
- (d) Auftrennung der Amplifikationsprodukte auf einem Gel; und
- (e) Analyse der Amplikons.
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Die
Probe kann aus Blut, Serum, Speichel, Fäzes oder anderen Körperflüssigkeiten
bestehen oder daraus abgeleitet werden. Die zu analysierende Probe
kann behandelt werden, um unter anderem Nucleinsäuren zu extrahieren. Die Isolierung
von DNA aus vorzugsweise durch EDTA oder durch Citrat gerinnungsgehemmten
Blutproben kann durch modifizierte Aussalzungs-Verfahren durchgeführt werden
wie z. B. unter Befolgung eines Standardverfahrens wie es in Gassner,
Transfusion 37:1020, 1997 beschrieben wurde. Bei den Primern handelt
es sich bevorzugt um Oligonucleotide, die entweder natürlich oder
in einem gereinigten Restiktionsverdau vorkommen oder die synthetisch
hergestellt werden. Die Primer sind bevorzugt einzelsträngig, um
eine maximale Wirksamkeit bei dem Verfahren der vorliegenden Erfindung
zu erreichen, und bevorzugt handelt es sich um Oligodeoxyribonucleotide.
Im Allgemeinen wird die Reinigung dieser Primer vor ihrer Verwendung
bei den Verfahren der vorliegenden Erfindung empfohlen, wobei die
Reinigung die hochauflösende Flüssigchromatographie
(HPLC) oder die Polyacrylamid-Gelelektrophorese (PAGE) umfassen
kann, und alle diese Verfahren den Fachleuten wohlbekannt sind.
Amplifikationsverfahren wie die PCR oder die LCR sind im Fachgebiet
bekannt und werden zum Beispiel in Flegel, Transfusion Medicine
8:281-302 (1998); Masskant, Transfusion 38:1015-1021 (1998) und
in Legler, Transfusion 36:426-431 (1996) beschrieben.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung besteht ein bevorzugtes Verfahren für den Nachweis der RHD-Deletion
in der Durchführung
einer PCR-RFLP unter Verwendung des Expand-High-Fidelity-PCR-Systems
und unspezifischen Primern, die 5' des Endes der Rhesus-Box-Identitäts-Region
binden, sowie Primern, die für
die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box spezifisch sind, und 3' des Endes der Rhesus-Box-Identitäts-Region
binden. Die PCR-Bedingungen umfassen vorzugsweise die Anlagerung
bei 65°C
und die Verlängerung über 10 Min.
bei 68°C.
Anschließend
werden die PCR-Amplikons 3 Stunden bei 37°C mit PstI verdaut, und die
Fragmente werden unter Verwendung eines 1 %-igen Agarosegels aufgetrennt.
Weitere bevorzugte Verfahren werden in den Beispielen 8 und 9 näher beschrieben.
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Eine
andere Ausführungsform
der Erfindung betrifft ein Verfahren für den spezifischen Nachweis
eines üblichen
RHD-negativen Haplotyps, das den Nachweis der Hybrid-Rhesus-Box
umfasst.
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Der
Nachweis der Hybrid-Rhesus-Box liefert der durchführenden
Person ein eindeutiges Ergebnis im Hinblick auf die Natur des entsprechenden
RHD-Allels. Wenn die Hybrid-Rhesus-Box nachgewiesen werden kann,
ist das RHD-Gen deletiert. Der Nachweis der Hybrid-Rhesus-Box wird
bevorzugt durch die Verwendung eines Oligonucleotids durchgeführt, das
mit der Region, die die Schnittstelle umfasst, spezifisch hybridisiert. Das
für die
Hybridisierung verwendete Oligonucleotid muss mit der Schnittstelle
direkt hybridisieren und darüber
hinaus mit mindestens 943 Nucleotiden 5' und 3' der Schnittstelle hybridisieren. Die
Hybridisierung erfolgt bevorzugt unter stringenten Bedingungen wie
Z. B. 0,2 × SSC,
0,1% SDS bei 65°C.
Die eigentliche Schnittstelle innerhalb der Hybrid-Rhesus-Box kann
aufgrund der exakten Position des Crossing-over-Ereignisses variieren.
Dementsprechend kann die Hybrid-Rhesus-Box ebenfalls durch Verwendung
einer Reihe überlappender
oder nicht überlappender
Oligonucleotide, die für
die Hybridisierung verwendet werden, nachgewiesen werden. Die Hybrid-Rhesus-Box
kann auch unter Verwendung von anderen Vorschriften wie z. B. der
Restriktionsanalyse (bevorzugt in Verbindung mit einer Southern-Blot-Analyse)
oder von PCR-Verfahren, die hierin vorstehend beschrieben wurden,
nachgewiesen werden.
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Eine
andere Ausführungsform
der Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren für den spezifischen Nachweis
eines üblichen
RHD-negativen Haplotyps, und umfasst eine Untersuchung der Nucleinsäuremolekülstruktur,
die die Hybrid-Rhesus-Box und ihre flankierenden Regionen umfasst.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst die Untersuchung der Nucleinsäuremolekülstruktur Untersuchungsschritte
wie z. B. die Gelelektrophorese unter Verwendung entweder von Agarosegelen
oder von Polyacrylamidgelen, die Behandlung mit Restriktionsenzymen,
Blotting-Verfahren wie Z. B. die Southern- oder die Northern-Blot-Analyse
oder verwandte Verfahren wie z. B. einen Fluoreszenz gestützten Nachweis
der Hybridisierung und andere Verfahren, die im Fachgebiet bekannt
sind.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren für den spezifischen
Nachweis eines RHD-negativen Haplotyps in einer Probe, das den Schritt
des Nachweises einer beliebigen der Schnittstellenregionen umfasst,
die in der vorliegenden Erfindung erwähnt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
betrifft die Erfindung das vorstehend erwähnte Verfahren, in dem der
Nachweis oder die Untersuchung die Bestimmung der Länge eines
Nucleinsäuremoleküls umfasst, das
die Hybrid-Rhesus-Box oder Teile davon enthält.
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Auch
bei dieser bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens der Erfindung werden Standard-Trennverfahren verwendet
wie z. B. die Gelelektrophorese oder die Chromatographie oder die
Standardverfahren der Nucleotidsequenzierung, wie sie den Fachleuten
bekannt sind. Die vorliegende Erfindung verwendet für diesen
Zweck vorzugsweise ein kommerziell erhältliches Sequenzierungs-Kit
und ein automatisiertes Sequenzierungs-Gerät von Applied Biosystems (ABI
373A oder ABI 377), wie in Beispiel 5 näher beschrieben wird.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung betrifft das vorstehend erwähnte Verfahren, wobei der Nachweis
oder die Untersuchung unter Verwendung einer PCR-RFLP, PCR-SSP oder
Long-Range-PCR durchgeführt
wird, oder unter Verwendung einer Sonde durchgeführt wird, die mit der Hybrid-Rhesus-Box spezifisch hybridisiert,
vorzugsweise mit der Schnittstelle oder mit der Schnittstellenregion,
die in 3 oder 4 abgebildet ist, oder die mit
der stromaufwärts
gelegenen oder mit der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box spezifisch hybridisiert, dies erfolgt bevorzugt
durch Southern-Blot-Analyse, Gelelektrophorese, Biochip-Analyse,
Bestimmung des Molekulargewichts oder durch Fluoreszenz.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung bezieht sich der Begriff „hybridisieren mit/an" auf stringente oder auf
nicht stringente Bedingungen. Die Einstellung der Bedingungen ist
den Fachleuten wohlbekannt und kann entsprechend Vorschriften bestimmt
werden, die zum Beispiel in Sambrook et al. (siehe Literaturreferenzen) oder
in Harnes und Higgins, „Nucleic
acid hybridization, a practical approach", IRC Press, Oxford (1985) beschrieben
werden. Der Nachweis spezifisch hybridisierender Sequenzen erfordert
in der Regel stringente Hybridisierungs- und Waschbedingungen wie
z. B. 0,2 × SSC,
0,1% SDS bei 65°C.
Nicht-stringente Hybridisierungsbedingungen für den Nachweis von homologen
und nicht exakt komplementären
Sequenzen können durch
6 × SSC,
1% SDS bei 50°C
oder bei 65°C
eingestellt werden. Wie bekannt ist, stellen die Länge der Sonde
und die Zusammensetzung der Nucleinsäure, die bestimmt werden soll,
weitere Parameter für
die Hybridisierungsbedingungen dar.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin einen Vektor, der die Nucleinsäuremolekülstruktur
der Erfindung enthält.
-
Der
Vektor kann für
die Vermehrung und/oder die Expression verwendet werden, oder er
kann für
die Genübertragung
oder für
zielgesteuerte Anwendungen verwendet werden. Verfahren für die Herstellung
solcher Vektoren sind im Fachgebiet wohlbekannt. Das Gleiche gilt
für die
Clonierung der Nucleinsäuren
mit der Mutation in diese Vektoren sowie für die Vermehrung solcher Vektoren
in geeigneten Wirten, usw.
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Bei
dem Vektor kann es sich insbesondere um ein Plasmid, ein Cosmid,
ein Virus oder einen Bakteriophagen handeln, die üblicherweise
bei den gentechnischen Verfahren verwendet werden, die das Nucleinsäuremolekül der Erfindung
umfassen. Expressionsvektoren, die von Viren abstammen, wie z. B.
von Retroviren, dem Vaccinia-Virus, dem Adeno-assoziierten Virus,
Herpes-Viren oder dem Rinder-Papillom-Virus,
können
für die
Anlieferung der Nucleinsäuremoleküle oder
des Vektors der Erfindung in angezielte Zellpopulationen verwendet
werden. Verfahren, die den Fachleuten wohlbekannt sind, können verwendet
werden, um rekombinante virale Vektoren zu konstruieren; vergleiche
zum Beispiel mit den Verfahren, die in: Sambrook et al., Molecular
Cloning, A Laborstory Manual, Cold Spring Harbor, N.Y (1989) und
in: Ausubel et al., Current Protocols in Molecular Biology, Green
Publishing Associates und Wiley Interscience, N.Y. (1989) beschrieben werden.
Alternativ können
die Polynucleotide und die Vektoren der Erfindung in Liposomen für die Zuführung zu
Zielzellen rekonstituiert werden. Die Vektoren, die die Nucleinsäuremoleküle der Erfindung
enthalten, können
in die Wirtszelle durch wohlbekannte Verfahren übertragen werden, die in Abhängigkeit
von der Natur des zellulären
Wirts variieren können.
Für prokaryontische
Zellen wird zum Beispiel üblicherweise
die Calciumchlorid-Transfektion verwendet, während die Behandlung mit Calciumphosphat
oder die Elektroporation für
andere zelluläre
Wirte verwendet werden; vergleiche mit Sambrook et al. vorstehend.
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Solche
Vektoren können
weitere Gene enthalten wie z. B. Markergene, die eine Selektion
des Vektors in einer geeigneten Wirtszelle unter geeigneten Bedingungen
erlauben. Das Nucleinsäuremolekül der Erfindung
wird mit den Expressions-Kontrollsequenzen funktionell verknüpft, um
eine Expression in prokaryontischen oder in eukaryontischen Wirtszellen
zu ermöglichen.
Die Expression des Polynucleotids umfasst die Transkription des
Polynucleotids in eine translatierbare mRNA. Regulatorische Elemente,
die die Expression in eukaryontischen Zellen sicherstellen, vorzugsweise
in Säugerzellen,
sind den Fachleuten wohlbekannt. Sie umfassen in der Regel regulatorische
Sequenzen, welche die Initiation der Transkription sicherstellen
und wahlweise PolyA-Signale, die ein Ende der Transkription und
die Stabilisierung des Transkripts absichern. Zusätzliche
regulatorische Elemente können
Transkriptions- sowie Translations-Enhancer und/oder natürlicherweise
assoziierte oder auch heterologe Promotorregionen umfassen. Mögliche regulatorische
Elemente, welche die Expression in prokaryontischen Wirtszellen
erlauben, umfassen z. B. den PL-, lac-, trp- oder tac-Promotor in
E. coli, und Beispiele für
regulatorische Elemente, die die Expression in eukaryontischen Wirtszellen erlauben,
sind der AOX1- oder der GAL1-Promotor
in der Hefe oder der CMV-, der SV40-, der RSV-(Rous-Sarkom-Virus)
Promotor, der CMV-Enhancer, der SV40-Enhancer oder ein Globin-Intron
in Säuger- oder in anderen
tierischen Zellen. Neben den Elementen, die für die Initiation der Transkription
verantwortlich sind, können solche
regulatorischen Elemente auch Transkriptions-Terminations-Signale
stromabwärts
des Nucleinsäuremoleküls umfassen
wie z. B. die SV40-polyA-Stelle oder die tk-polyA-Stelle. Des Weiteren
können
in Abhängigkeit
von dem verwendeten Expressionssystem Leader-Sequenzen, die in der Lage sind, das
Polypeptid in ein zelluläres
Kompartiment zu dirigieren oder es zur Sekretion in das Medium veranlassen,
an die codierende Sequenz des Polynucleotids der Erfindung angefügt werden.
Solche Sequenzen sind den Fachleuten wohlbekannt. Die Leader-Sequenz(en)
ist (werden) im geeigneten Leseraster mit den Translations-, Initiations-
und Terminations-Sequenzen angefügt und
bevorzugt wird eine Leader-Sequenz verwendet, die in der Lage ist, die
Sekretion des translatierten Proteins oder eines Teil davon in den
periplasmatischen Raum oder in das extrazelluläre Medium zu steuern. Wahlweise
kann die heterologe Sequenz ein Fusionprotein codieren, einschließlich eines
C- oder N-terminalen Peptids für
die Identifizierung, das gewünschte
Eigenschaften verleiht wie z. B. Stabilität oder vereinfachte Reinigung
des exprimierten rekombinanten Produkts. In diesem Zusammenhang
sind geeignete Expressionsvektoren im Fachgebiet bekannt, wie z.
B. der Okayama-Berg-cDNA-Expressionsvektor pcDV1 (Pharmacia), pCDM8,
pRc/CMV, pcDNA1, pcDNA3 (Invitrogen) oder pSPORT1 (GIBCO BRL).
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Bevorzugt
handelt es sich bei den Expressions-Kontrollsequenzen um eukaryontische
Promotorsysteme in Vektoren, die in der Lage sind, eukaryontische
Wirtszellen zu transformieren oder zu transfizieren, aber Kontrollsequenzen
für prokaryontische
Wirte können
ebenfalls verwendet werden.
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Wie
vorstehend erwähnt,
kann der Vektor der vorliegenden Erfindung auch ein Genübertragungsvektor
oder ein Vektor für
eine gezielte Zuführung
sein. Die Gentherapie, die auf der Einbringung von therapeutischen
Genen in die Zelle durch ex vivo- oder in vivo-Verfahren basiert,
ist eine der wichtigsten Anwendungen der Genübertragung. Geeignete Vektoren
für die
in vitro- oder die in vivo-Gentherapie werden in der Literatur beschrieben
und sind den Fachleuten bekannt; vergleiche z. B. mit Giordano,
Nature Medicine 2:534-539 (1996); Schaper, Circ. Res. 79:911-919
(1996); Anderson, Science 256:808-813 (1992); Isner, Lancet 348:370-374
(1996); Muhlhauser, Circ. Res. 77:1077-1086 (1995); Wang, Nature
Medicine 2:714-716 (1996);
WO
94/29469 ;
WO 97/000957 oder
mit Schaper, Current Opinion in Biotechnology 7:635-640 (1995) und
den darin zitierten Literaturreferenzen. Die Polynucleotide und
die Vektoren der Erfindung können
für die
direkte Einbringung oder für
eine Einbringung über
Liposomen oder virale Vektoren (z. B. adenoviral, retroviral) in
die Zelle entworfen werden.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung einen nicht-menschlichen Wirt, der mit dem
Vektor der Erfindung transformiert ist.
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Geeignete
Wirte umfassen transgene Tiere, Zellen wie z. B. Bakterien- oder
Hefe-Zellen; Tier-Zellen, wobei Säugerzellen bevorzugt werden,
Pilzzellen oder Insektenzellen. Die Transformationsverfahren umfassen
Transfektion, Mikroinjektion, Elektroporation, usw. und sind den
Fachleuten ebenfalls bekannt.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Oligonucleotid, das unter stringenten
Bedingungen mit einem Teil der Nucleinsäuremolekülstruktur oder den Nucleinsäuremolekülen der
Erfindung hybridisiert, wobei die Region mit einer Schnittstelle
der Gen-Konversion hybridisiert, wie sie in den anhängigen Ansprüchen charakterisiert wird.
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Bei
dieser Ausführungsform
der Erfindung bedeutet dies, dass die Oligonucleotide mit der Schnittstelle direkt
hybridisieren. Die Einstellung der stringenten Hybridisierungsbedingungen
ist gut beschrieben wie zum Beispiel in: Sambrook et al., „Molecular
Cloning, A Laboratory Manual",
CSH Press, Cold Spring Harbor, N.Y. (1989) oder in: Harnes und Higgins, „Nucleic
acid hybridization, A practical approach", IRL Press, Oxford (1985). Daher wird
der Nachweis der spezifisch hybridisierenden Sequenzen Hybridisierungs-
und Waschbedingungen wie z. B. 0,2 × SSC, 0,1% SDS bei 65°C erfordern.
Wie bekannt ist, stellen die Länge
der Sonde und die Zusammensetzung der Nucleinsäure, die bestimmt werden soll,
weitere Parameter für
die stringenten Hybridisierungsbedingungen dar. Bei dem Oligonucleotid
handelt es sich bevorzugt um ein Deoxynucleotid. Weiterhin wird
bevorzugt, dass das Oligonucleotid 12 bis 50 Nucleotide und noch
stärker
bevorzugt, dass es 15 bis 24 Nucleotide umfasst. Die Hybridisierung
an der Schnittstelle kann unter stringenten oder unter nicht stringenten
Bedingungen erfolgen. Ein Beispiel für nicht stringente Hybridisierungsbedingungen
ist eine Hybridisierung und Waschung bei 50°C mit 4 × SSC, 0,1% SDS.
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Des
Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren für die Untersuchung
des Vorliegens eines Nucleinsäuremoleküls, das
ein mutiertes Rhesus D-Antigen enthält, oder eines Nucleinsäuremoleküls, das eine
Deletion des RHD-Gens
codiert, wie sie durch die Nucleinsäuremolekülstruktur oder das Nucleinsäuremolekül der Erfindung
charakterisiert ist, in einer Probe, umfassend die Hybridisierung
des Oligonucleotids der Erfindung unter stringenten Bedingungen
mit Nucleinsäuremolekülen, die
in der Probe enthalten sind, welche aus einem Menschen erhalten
wurde, und den Nachweis der Hybridisierung.
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Das
Verfahren der Erfindung umfasst weiterhin bevorzugt den Verdau des
Produkts dieser Hybridisierung mit einer Restriktionsendonuclease
oder das Unterwerfen des Produkts dieser Hybridisierung dem Verdau
mit einer Restriktionsendonuclease und die Analyse der Produkte
dieses Verdaus.
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Diese
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung erlaubt durch bequeme Mittel die Unterscheidung zwischen
einer erfolgreichen und einer nicht erfolgreichen Hybridisierung.
Wenn zum Beispiel das Wildtyp-RHD-Gen eine Endonuclease-Restriktions-Schnittstelle
enthält,
ist eine Spaltung des hybridisierten Produkts durch ein geeignetes
Restriktionsenzym möglich,
wohingegen eine mutierte Sequenz kein doppelsträngiges Produkt liefern wird
oder keine erkennbare Restriktions-Schnittstelle enthalten wird, und dementsprechend
nicht gespalten werden kann. Die Analyse der Verdauprodukte kann
durch herkömmliche
Verfahren durchgeführt
werden wie z. B. durch Gelelektrophorese, die wahlweise mit der
Anfärbung
der Nucleinsäure zum
Beispiel mit Ethidiumbromid kombiniert werden kann. Kombinationen
mit weiteren Verfahren wie z. B. der Southern-Blot-Analyse kommen
ebenfalls in Betracht.
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Der
Nachweis der Hybridisierung kann zum Beispiel durch einen Antikörper gegen
doppelsträngige DNA
oder durch die Verwendung eines markierten Oligonucleotids erfolgen.
Am bequemsten wird das Verfahren der Erfindung zusammen mit Blot-Verfahren
wie z. B. der Southern- oder der Northern-Blot-Analyse und verwandten Verfahren angewendet.
Die Markierung kann zum Beispiel nach Standardvorschriften erfolgen und
umfasst die Markierung mit einer radioaktiven, Fluoreszenz-, Phosphoreszenz-,
Chemilumineszenz- oder enzymatischen Markierung, usw.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren für die Untersuchung auf die
Anwesenheit eines Nucleinsäuremoleküls, das
ein mutiertes Rhesus D-Antigen codiert, oder eines Nucleinsäuremoleküls, das
eine Deletion des RHD-Gen enthält,
wie sie durch die Nucleinsäuremolekülstruktur
oder das Nucleinsäuremoleküle der Erfindung
charakterisiert ist, in einer Probe, umfassend die Bestimmung der
Nucleinsäuresequenz
mindestens eines Teils der Nucleinsäuremolekülstruktur der Erfindung, wobei
dieser Teil eine Schnittstelle des Hybrid-Gens codiert.
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Vorzugsweise
umfasst das Verfahren der Erfindung weiterhin, vor der Bestimmung
dieser Nucleinsäuresequenz,
die Amplifikation mindestens eines Teils der Nucleinsäuremolekülstruktur.
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Des
Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren für eine Untersuchung auf die
Anwesenheit eines Nucleinsäuremoleküls, das
eine Deletion des RHD-Gens enthält,
wie sie durch die Nucleinsäuremolekülstruktur der
Erfindung charakterisiert ist, in einer Probe, umfassend die Durchführung einer
Amplifikationsreaktion unter Verwendung eines Primersatzes, der
mindestens einen Teil der Sequenz amplifiziert, wobei mindestens
einer der Primer, der bei dieser Amplifikationsreaktion verwendet
wird, ein Oligonucleotid ist, wie es in den anhängigen Ansprüchen definiert
wird.
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Die
Amplifikation erfolgt bevorzugt durch die Polymerase-Kettenreaktion
(PCR). Andere Amplifikationsverfahren wie z. B. die Ligase-Kettenreaktion
können
ebenfalls verwendet werden.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung handelt es sich bei der PCR um eine PCR-RFLP, PCR-SSP
oder um eine Longe-Range-PCR.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird das Molekulargewicht des Amplifikationsprodukts
analysiert. Bei einer solchen Analyse des Molekulargewichts werden
für diesen
Zweck Standardverfahren verwendet wie z. B. Agarose-Gelektrophorese,
SDS-PAGE oder Massenspektrometrie wie z. B. MALDI-TOF, die den Fachleuten
wohlbekannt sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren bereitgestellt,
das RHD-positive Allele spezifisch nachweist, und das die folgenden
Schritte umfasst:
- (a) Isolierung der DNA aus
einer Blutprobe oder aus einer Probe, die von einem Blutspender
erhalten wurde;
- (b) Hybridisierung von mindestens zwei entgegengesetzt orientieren
Primern unter stringenten Bedingungen an die DNA, so dass eine PCR
durchgeführt
werden kann;
- (c) Amplifikation der Zielsequenz;
- (d) Auftrennung der Amplifikationsprodukte auf einem Gel; und
- (e) Analyse der Amplikons.
-
Bezüglich der
spezifischen Bedingungen, die bei den verschiedenen Schritten angewendet
werden, wird auf die entsprechende Beschreibung hierin vorstehend
verwiesen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
stammen die RHD-positiven Allele aus einer serologisch RhD-negativen
Population. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird die RhD-negative
Probe von einer kaukasischen Population erhalten.
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Bei
dem Verfahren der Erfindung erfolgt die Amplifikation oder die Amplifikationsreaktion
bevorzugt durch die Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Andere Amplifikationsverfahren
wie z. B. die Ligase-Kettenreaktion können ebenfalls verwendet werden.
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Bei
dem Verfahren der Erfindung handelt es sich bei der Probe bevorzugt
um Blut, Serum, Plasma, fötales
Gewebe, Speichel, Urin, Schleimhautgewebe, Schleim, vaginales Gewebe,
fötales
Gewebe, das aus der Vagina, der Haut, einem Haar, einem Haarfollikel
oder einem anderen menschlichen Gewebe erhalten wurde.
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Das
Verfahren der Erfindung umfasst weiterhin bevorzugt den Schritt
der Anreicherung von fötalen Zellen.
Diese Anreicherung kann durch Verwendung geeigneter Antikörper, Lectine
oder anderer Reagenzien erfolgen, die fötale Zelle spezifisch binden,
oder durch ein beliebiges anderes Verfahren, durch das eine Trennung
der mütterlichen
und der fötalen
Zellen erreicht werden kann, wie z. B. durch Dichtegradienten. Bei
diesem Verfahren kann die fötale
DNA oder mRNA aus mütterlichen
Geweben wie Z. B. peripherem Blut, Serum oder Plasma ebenfalls bevorzugt
extrahiert werden, dies erfolgt vorzugsweise gemäß herkömmlicher Verfahren.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens der Erfindung wird das Nucleinsäuremolekül oder das Proteinmaterial
aus der Probe auf einem festen Träger fixiert.
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Bei
diesem Träger
handelt es sich bevorzugt um einen Chip.
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Die
Vorteile von Chips sind im Fachgebiet wohlbekannt und brauchen hierin
nicht in Einzelheiten diskutiert zu werden. Sie umfassen die geringe
Größe sowie
den leichten Zugang für
eine Computer-basierte Analyse der Analyten.
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Des
Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung der Nucleinsäuremolekülstruktur
der Erfindung für
die Analyse eines negativen oder eines positiven Rhesus D-Phänotyps.
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Die
Analyse kann zum Beispiel auf Grundlage der hierin vorstehend beschriebenen
Verfahren erfolgen.
-
Die
Erfindung betrifft auch ein Verfahren, um zu bestimmen, ob einem
Patienten, der eine Bluttransfusion benötigt, RhD-negatives Blut eines
Spenders übertragen
werden muss, umfassend den Schritt der Untersuchung einer Probe
aus diesem Patienten auf die Anwesenheit einer oder mehrerer Nucleinsäuremolekülstruktur(en)
der Erfindung, wobei ein positives Untersuchungsergebnis für zwei unterschiedliche
Nucleinsäuremolekülstrukturen
oder Nucleinsäuremoleküle ein Indiz
dafür ist,
dass die Transfusion mit RhD-negativem Blut
vorgenommen werden muss. Alternativ ist ein positives Untersuchungsergebnis
für das
gleichzeitige Vorliegen von zwei identischen Kopien der Nucleinsäuremolekülstruktur
oder des Nucleinsäuremoleküls ein Indiz dafür, dass
eine Transfusion mit RhD-negativem Blut vorgenommen werden muss.
-
Alternativ
erlaubt ein negatives Untersuchungsergebnis bezüglich der Anwesenheit der Nucleinsäuremolekülstruktur,
die den üblichen
RHD-negativen Haplotyp repräsentiert,
mit oder ohne einem negativen Untersuchungsergebnis für eine oder
mehrere Nucleinsäuremolekülstruktur(en),
die die anderen RHD-negativen Nucleinsäuremolekülstrukturen dieser Erfindung
repräsentieren,
eine Transfusion mit Blut, das als RhD-positiv typisiert wurde.
Die Erfindung hat wichtige Auswirkungen für die Planung einer Transfusionstherapie
beim Menschen. So kann nun zum Beispiel bequem untersucht werden,
ob der Patient tatsächlich
eine Transfusion mit RhD-negativem Blut benötigt, oder ob eine solche Vorsichtsmaßnahme nicht
ergriffen werden muss.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren, um zu bestimmen, ob
das Blut eines Spenders für
eine Transfusion bei einem Patienten, der sie benötigt, verwendet
werden kann, umfassend den Schritt der Untersuchung einer Probe
aus dem Spender auf die Anwesenheit einer oder mehrerer Nucleinsäuremolekülstruktur(en)
der Erfindung, wobei ein negatives Untersuchungsergebnis für die Nucleinsäuremolekülstrukturen,
die den üblichen
RHD-negativen Haplotyp repräsentieren,
mit oder ohne einem negativen Untersuchungsergebnis für eine oder
mehrere andere Nucleinsäuremolekülstruktur(en)
oder Nucleinsäuremoleküle, die
die anderen RHD-negativen Haplotypen dieser Erfindung repräsentieren,
eine Transfusion des Spenderblutes an einen Patienten, der als RhD-negativ
typisiert wurde, ausschließt.
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Bei
den Proben, auf die sich in den vorstehend erwähnten Verfahren bezogen wurde,
kann es sich um Proben handeln, auf die sich in dieser Beschreibung
durchgängig
bezogen wird, wie z. B. Blut, Serum, usw.
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Hinsichtlich
der Richtlinien für
die Transfusion eines Patienten auf Grundlage eines beliebigen der
vorstehend erwähnten
Verfahren, müssen
die größtmöglichsten
Vorsichtsmaßnahmen
ergriffen werden, so dass eine suboptimale Transfusionsmethode vermieden
wird. Der Risikofaktor muss durch den behandelnden Arzt immer berücksichtigt
werden. In jedem Fall ist das Risiko für den Patienten zu minimieren.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren, um das Risiko einer
RhD-negativen Mutter
für die
Empfängnis
oder die Austragung eines RhD-positiven Fötus zu bestimmen, oder um das
Risiko einer Mutter zu bestimmen, die einen Anti-D-Titer aufweist,
einen Fötus
zu empfangen oder auszutragen, der das Risiko aufweist, eine hämolytische
Erkrankung des Neugeborenen zu entwickeln, umfassend den Schritt
der Untersuchung einer Probe, die von dem Vater des Fötus erhalten
wurde, auf die Anwesenheit einer oder mehrere der Nucleinsäuremolekülstruktur(en)
oder Nucleinsäuremoleküle, der
Erfindung, wobei ein negatives Untersuchungsergebnis für die Nucleinsäuremolekülstruktur(en)
oder die Nucleinsäuremoleküle, die
den üblichen RHD-negativen
Haplotyp repräsentieren,
mit oder ohne einem negativen Untersuchungsergebnis für eine oder mehrere
Nucleinsäuremolekülstruktur(en)
oder Nucleinsäuremoleküle, die
die anderen RHD-negativen Haplotypen dieser Erfindung repräsentieren,
ein Indiz für
ein hohes Risiko für
die Empfängnis
eines RhD-positiven Fötus
darstellt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens der vorliegenden Erfindung enthält die Nucleinsäuremolekülstruktur
Mutationen oder Deletionen.
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Des
weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren für die Untersuchung der Möglichkeit
oder der Wahrscheinlichkeit eines Mannes, der Vater eines Kindes
zu sein, und zwar durch die Untersuchung einer Probe, die von diesem
Mann erhalten wurde, auf die Anwesenheit einer oder mehrere der
Nucleinsäuremolekülstruktur(en)
der Erfindung, wobei die Untersuchungsergebnisse verwendet werden,
um Homozygotie, Heterozygotie oder die Abwesenheit einer beliebigen
der Nucleinsäuremolekülstrukturen,
die für
den RHD-negativen Haplotyp der vorliegenden Erfindung repräsentativ
sind, zu bestimmen, und wobei das Ergebnis dann dazu verwendet wird,
um auf die Möglichkeit
oder die Wahrscheinlichkeit dieses Mannes, der Vater des Kindes
zu sein, zu schließen.
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Somit
und in Zusammenfassung stellt die vorliegende Erfindung Verfahren
und Mittel für
den Nachweis von RHD-Haplotypen bereit, umfassend die üblichen
RHD-negative Haplotypen wie vorstehend beschrieben sowie die vermutlich
seltenen RHD-positiven Allele in serologisch RhD-negativen Populationen.
Diese RHD-positiven
Allele, die RHD-Sequenzen enthalten und daher als RHD-positiv bestimmt
wurden, können
entweder RHD/RHCE-Hybridgene, Stopp-Codons, Spleißstellen-Mutationen oder Gendeletionen
umfassen, die die Expression des RhD-Antigens beenden oder vermindern.
Bei der Durchführung
der verbesserten Nachweisverfahren der Erfindung wurde überraschenderweise
herausgefunden, dass mehrere Proben, die als RhD-negativ bei serologischen
Routineuntersuchungen bestimmt worden waren, RHD-positive Allele
enthielten. Darüber
hinaus waren einige dieser Proben sogar dann für das RhD-Antigen positiv,
wenn ein Nachweis-Testansatz durchgeführt wurde, der auf Adsorption
und Flution basierte, was bedeutet, dass die molekulare Basis (Ursache)
der RHD-positiven Allele in RhD-negativen Individuen heterogener
ist, als bisher angenommen wurde. Der offenbarte Inhalt der vorliegenden
Erfindung stellt nun in vorteilhafter Weise neue und leicht durchführbare Nucleinsäure-Amplifikationsverfahren
bereit, um zu bestimmen, ob eine RHD-spezifische Sequenz einen RhD-positiven
oder einen RhD-negativen
Phänotyp
verursacht.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung betrifft der Begriff „Polymorphismus" das Vorliegen von
mehr als einer genetischen Struktur oder eines Gens eines Haplotyps
oder eines DNA-Segments in einer Population. Dennoch führt ein
solcher genetischer Polymorphismus nicht immer zu einem unterschiedlichen
Phänotyp, sondern
kann nur auf genetischer Ebene nachgewiesen werden.
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Des
Weiteren betrifft die Erfindung ein Kit, umfassend:
- (a) das Oligonucleotid der Erfindung; und/oder
- (b) ein Primerpaar, das zur Durchführung der Amplifikationsreaktion
der Erfindung nützlich
ist.
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Die
Teile des Kits können
individuell in Gefäßen oder
in Kombination in Behältern
oder Mehrfach-Behältern
verpackt sein. Das Kit der vorliegenden Erfindung kann in vorteilhafter
Weise für
die Durchführung
des Verfahrens der Erfindung verwendet werden und kann unter anderem
bei einer Vielzahl von Anwendungen verwendet werden, auf die vorstehend
Bezug genommen wurde. Die Herstellung der Kits erfolgt bevorzugt
nach Standardverfahren, die den Fachleuten bekannt sind.
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Schließlich betrifft
die Erfindung die Verwendung eines Oligonucleotids für eine Hybridisierung
unter stringenten Bedingungen mit einem Teil der Nucleinsäuremolekülstruktur
der Erfindung, wobei der Teil mit einer Region hybridisiert, welche
die Schnittstelle eines Hybridgens umfasst, oder mit dem komplementären Teil davon,
wobei die Region, welche die Schnittstelle umfasst, dadurch gekennzeichnet
ist, dass der 5'-Anteil
der stromaufwärts
gelegenen Rhesus-Box
in enger räumlicher
Nähe zu
dem 3'-Anteil der
stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box
vorliegt.
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Die
Figuren zeigen:
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1
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Schematische
Struktur des RH-Genortes. Die Positionen und die Orientierungen
der Gene und die Rhesus-Boxen sind durch nicht ausgefüllte Pfeile
beziehungsweise durch Dreiecke angezeigt (Teilabbildung A). Die
Exons werden als vertikale Balken gezeigt und die Nummern der Exons
sind angegeben. Die beiden RH-Gene liegen in entgegen gesetzter
Orientierung vor, wobei die 3'-Enden
einander gegenüber
liegen und durch etwa 30.000 Bp getrennt sind. Ein drittes Gen,
SMP1, besitzt die gleiche Orientierung wie RHD und liegt zwischen
RHD und RHCE. Das RHD-Gen wird auf beiden Seiten durch die beiden
hoch homologen Rhesus-Boxen (b) flankiert. Alle Exons sind kürzer als
200 Bp mit Ausnahme der 3'-terminalen
Exons von RHD und SMP1. Die Daten, die verwendet wurden, um diese
Struktur zu erstellen (Teilabbildung B), umfassen die Verlängerung
von genomischen Sequenzen, die in den cDNAs repräsentiert sind (horizontale
Pfeile), sowie die Identität
und die Homologie mit genomischen Clonen (Balken a: Identität mit dJ465N24;
b: Homologie von RHD zu dJ469D22; c: Homologie des 3'-Teils von RHD zu
dJ465N24; d: Identität
mit dJ469D22). Die Positionen der drei überbrückenden PCR-Reaktionen sind
angegeben. Die genaue Position eines Nucleotid-Sequenzbereichs, der bereits von Okuda
et al. (Okuda, Biochem. Biophys. Res. Commun. 263:378, 1999) als „Spacer"-Sequenz zwischen
RHD und RHCE veröffentlicht
wurde, ist durch den mit s markierten Balken angegeben.
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2
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Chromosomale
Organisation der DNA-Regionen, die 5' des RHD- und des RHCE-Gens lokalisiert sind.
Die vorgeschlagenen Strukturen der 5'-flankierenden Regionen von RHCE und
RHD sind abgebildet (Teilabbildung A). Insgesamt sind 4.941 Bp direkt
5' des ATG-Startcodons
zwischen dem RHCE- und dem RHD-Gen homolog (vertikal schraffierte
Balken). Hinter dieser Region der Homologie ist keine Homologie
vorhanden (diagonal schraffierte Balken). Für die Konstruktion der Primer
wurden die beiden genomischen Clone dJ469D22 und dJ465N24 verwendet.
DJ469D22 umfasst die volle Länge
der abgebildeten RHCE-Region, wohingegen dJ465N24 sich nur 466 Bp
in die Homologie-Region erstreckt. Die Positionen mehrerer PCR-Primer sind
angegeben (a, rey14a; b, rend32; c, rey15a; d, re014; e, re011d).
Diese vorgeschlagene Struktur wird durch mehrere PCR-Reaktionen
gestützt
(Teilabbildung B). Die Vorwärts-Reaktionen
erfolgten mit Primer a (RHCE-spezifisch,
Bahn 1-3), Primer b (RHD-spezifisch, Bahn 4-6) und Primer c (RHCE-
und RHD-Homologie-Region, Bahn 7-9). Es wurden keine Amplikons erhalten
für Primer a
mit dem RHD-spezifischen reversen Primer e (Bahn 2) und für Primer
b mit RHD-negativer
DNA (Bahn 6). Die anderen sieben PCR-Reaktionen ergaben Amplikons
in den vorhergesagten Größen entsprechend
der in Teilabbildung A gezeigten genomischen Struktur.
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3
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Chromosomale
Organisation der Rhesus-Boxen. Die physikalische Ausdehnung der
stromaufwärts gelegenen
Rhesus-Box (5' relativ
zu RHD) beträgt
9.145 bp (schwarzer Balken). Etwa 63% der Nucleotidsequenz der Box
besteht aus repetitiver DNA; die Arten der Wiederholungssequenz-(repeat)
Familien sind angegeben. Die Gesamt-Homologie zwischen der stromaufwärts und
der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box beträgt
98,6%, aber innerhalb einer 1.463 Bp großen Identitäts-Region (horizontale Pfeile)
gibt es nur eine einzige Insertion von 4 Bp (doppelte vertikale
Linie). Eine CpG-Insel (doppelköpfiger
Pfeil) befindet sich am 3'-Ende
und liegt in der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box (3' relativ
zu RHD) dem SMP1-Promotor benachbart.
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4
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Die
RHD-Gen-Deletion bei Rh-negativen Haplotypen. Es werden drei 3.100
Bp lange Segmente der Rhesus-Boxen gezeigt. Die obere Linie gibt
die Nucleotidsequenz der stromaufwärts gelegenen Rhesus-Box bei
D-positiven Individuen an und die untere Linie die Nucleotidsequenz
der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box bei D-positiven Individuen. Die mittlere Linie
zeigt die Nucleotidsequenz der einzigen Rhesus-Box, die bei Rh-negativen
Individuen vorliegt. Sternchen bezeichnen identische Nucleotide.
Die RHD-Deletion tritt in einem 903 Bp langen Segment mit vollständiger Identität auf, das
Teil der 1.463 Bp langen Identitäts-Region
ist. Die Positionen der Primer rez7 und mb31 sind angegeben (m bezeichnet
eine Fehlpaarung). PstI-Restriktions-Schnittstellen sind durch Winkelzeichen
(^) angegeben. Die drei Rhesus-Boxen wurden bei EMBL unter den Zugangsnummern
AJ252311 (stromaufwärts
gelegene Rhesus-Box), AJ252312 (stromabwärts gelegene Rhesus-Box), und
AJ252313 (Hybrid-Rhesus-Box) hinterlegt.
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5
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Zwei
technische Verfahren für
den spezifischen Nachweis der RHD-Deletion bei den üblichen RHD-negativen
Haplotypen. Es wird eine Long-Range-PCR-Amplifikation mit Primern, die nicht
in den Rhesus-Box-Sequenzen lokalisiert sind (Teilabbildung A),
und eine PCR-RFLP mit Primern, die in den Rhesus-Boxen lokalisiert
sind (Teilabbildung B), gezeigt. Die abgeleiteten Genotypen sind
angegeben. Die Primer der Long-Range-PCR lagen 5' der stromaufwärts gelegenen Rhesus-Box (Primer
rez4) und im Exon 1 des SMP1-Gens (Primer sr9). RHD-negative Haplotypen
wurden spezifisch nachgewiesen (Teilabbildung A, Bahn 1-6). DNA,
die für
das RHD-Gen homozygot war, war negativ, weil die PCR den 70.000
Bp großen
DNA-Sequenzbereich des RHD-Gens nicht amplifizieren kann. Bei dem
PCR-RFLP-Verfahren wurden die PCR-Amplikons (Primer rez7 und mb31)
mit PstI verdaut. Bei D-negativen liegen in dem Amplikon drei PstI-Schnittstellen vor
(vergleiche mit 4), die zu Fragmenten mit Längen von
1.888 Bp, 564 Bp, 397 Bp und 179 Bp führen (Bahn 1 bis 3). Der stromabwärts gelegenen
Rhesus-Box von D-positiven
Individuen fehlt eine PstI-Schnittstelle, was zu Fragmenten mit
Längen
von 1.888 Bp, 774 Bp und 397 Bp führt (Bahn 7 bis 9). Heterozygote RHD+/RHD--Individuen weisen
sowohl Fragmente von 744 Bp als auch von 564 Bp auf (Bahn 4 bis
6). Das 564 Bp große
Fragment erscheint schwächer,
da Heterodimere durch PstI nicht geschnitten werden. Mit dem Primer
mb31 kann die stromaufwärts
gelegene Rhesus-Box von D-positiven Individuen nicht amplifiziert
werden.
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6
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Modell
des vorgeschlagenen Mechanismus, der die vorherrschenden RHD-negativen Haplotypen
bei Weißen
verursacht. Die physikalische Struktur des RHD- und des RHCE-Genortes ist abgebildet
(Teilabbildung A). Ein ungleiches Crossing over zwischen der stromaufwärts und
der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box kann durch ihre hohe Homologie ausgelöst werden
(Teilabbildung B). Es wurde herausgefunden, dass die Schnittstellen-Region(en)
in den Rhesus-Boxen im Bereich des 903 Bp großen Sequenzabschnittes 100% identisch
sind (vergleiche mit 4). Die Trennung der überkreuzten
(neu rekombinierten) Chromosomen ergibt die RHD-Genstruktur des
bestehenden RHD-negativen Haplotyps (Teilabbildung C).
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7
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DNA-Sequenz
der Hybrid-Rhesus-Box bei RHD-negativen Individuen.
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8
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DNA-Sequenz
der stromaufwärts
gelegenen Rhesus-Box bei D-positiven Individuen.
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9
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DNA-Sequenz
der stromabwärts
gelegenen Rhesus-Box bei D-positiven Individuen.
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Die Beispiele erläutern die Erfindung:
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Beispiel 1: Blutproben und Isolierung
der DNA
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Durch
EDTA oder Citrat in der Gerinnung gehemmte Blutproben wurden von
weißen
Blutspendern gesammelt und als D-negativ bei einer Routine-Typisierung
charakterisiert, welche einen Antiglobulin-Test mit einem Anti-D
umfasst (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, Paul-Ehrlich-Institut;
Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion (Hämotherapie).
Köln: Deutscher Ärzte-Verlag,
1996; Wagner, Infusionsther. Transfusionsmed. 22:285-290, 1995).
Wenn nötig,
wurden die Proben zufällig
nach spezifischen CcEe-Phänotypen
gesammelt. Insgesamt wurden 314 ccddee-, 433 Ccddee-, 271 ccddEe-,
19 CcddEe, 24 CCddee-, 1 CcddEE- und 6 ccddEE-Proben untersucht.
Die DNA wurde nach einem modifizierten Aussalzungs-Verfahren isoliert,
wie es in Gassner et al., Tranfusion 37:1020, 1997 beschrieben wird.
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Beispiel 2: Molekulare Charakterisierung
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Alle
Proben wurden mittels PCR-RFLP auf die Anwesenheit von vier unterschiedlichen
RHD-spezifischen Polymorphismen hin untersucht, die im RHD-Promotor, in Intron
4, in Exon 7 und in der nicht translatierten 3'-Region des Exons 10 lokalisiert sind.
Es wurden 48 Proben mit mindestens einer positiven PCR-Reaktion nachgewiesen
(Tabelle 5). Diese Proben wurde weiter auf die Anwesenheit von RHD-spezifischen
Polymorphismen im Exon 3, Exon 4, Exon 5, Exon 6, Exon 7, Intron
7 und Exon 9 hin untersucht. 26 Proben wiesen eines von acht distinkten
PCR-Mustern in einem Gemisch von positiven und negativen Reaktionen
auf (Tabelle 6). 22 Proben waren für alle untersuchten RHD-spezifischen
Polymorphismen positiv und wurden acht RHD-Allelen zugeordnet, dies
erfolgte durch eine RHD-spezifische Sequenzierung der zehn RHD-Exons
aus der genomischen DNA (Tabelle 7). Für jedes PCR-Muster und jedes
RHD-Allel wurde eine Probe serologisch untersucht. Dabei wurde durch
Adsorption/Flution bestimmt, dass die Phänotypen schwach D, teilweise
D und Del repräsentierten, oder (die Proben)
wurden serologisch als D-negativ bestätigt (Tabelle 6 und 7).
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Beispiel 3: Suche in DNA-Datenbanken und
Analyse
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Die
GenBank (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/BLAST/) und die Chromosom 1-Datenbank des Sanger-Zentrums
(http://www.sanger.ac.uk/cgi-bin/nph-Blast_Server.html) wurden unter Verwendung
des BLAST-Programmes mit cDNA-Sequenzen
durchsucht, die für
RHD (RhXIII, Zugangs-Nummer X63097) und RHCE (RhVI, Zugangs-Nummer
X63095) repräsentativ
waren. Dabei wurden der 84.810 Bp lange genomische Clon dJ469D22
(GenBank-Zugangs-Nummer AL031284), der 129.747 Bp lange genomische
Clon dJ465N24 (GenBank-Zugangs-Nummer AL031432) und die 2.2345 Bp
lange SMP1-cDNA (GenBank-Zugangs-Nummer AF081282) identifiziert.
dJ469D22 stellt ein Hauptfragment des RHCE-Gens dar, das 33.340 Bp
5' des RHCE-Startcodons
beginnt und 1.142 Bp 3' des
Exons 9 endet. In dJ465N24 ist ein interner Sequenzabschnitt mit
einer Länge
von 1.418 Bp, der zwischen Position 120.158 und 121.568 lokalisiert
ist, zu 96% mit dem 3'-Ende
der RHD-cDNA homolog. Das 3'-Ende
der SMP1-cDNA ist zu dem 3'-Ende
der RHCE-cDNA in
einem überlappenden
Bereich von 58 Bp komplementär.
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Beispiel 4: PCR
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Sofern
nicht anders erwähnt
wurden die PCR-Reaktionen bei einer Anlagerungstemperatur von 60°C, einer
10-minütigen
Verlängerung
bei 68°C
und einer Denaturierungstemperatur von 92°C unter Verwendung des Expand-Long-Template- oder des
Expand-High-Fidelity-PCR-Systems (Boehringer Mannheim, Mannheim,
Deutschland) und den aufgelisteten Primern (Tabelle 1) durchgeführt. Diese
PCR-Reaktionen wurden verwendet, um die Lücken in den flankierenden 3'-Regionen der RH-Gene zu überbrücken. Die
PCR 1 erfolgte unter Verwendung der Primer rea7 und rend31 (PCR
2: rend32, sf1c; PCR 3: rea7, sf3). Die Struktur der flankierenden
5'-Regionen wurde
mit PCR-Amplifikationen bestätigt,
in denen die Sinn-Primer rend32, rey14a und rey15a und die Antisense-Primer
re011d und re014 eingesetzt wurden. Die Größe des Introns 9 wurde zu etwa 9.000
Bp Länge
abgeschätzt,
dies basierte auf PCR-Amplifikationen, die unter Verwendung von
rb10b und rr4 für
RHD (re96 und rh7 für
RHCE) durchgeführt
wurden.
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Beispiel 5: Nucleotidsequenzierung
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Die
Nucleotidsequenzierung wurde mit einer DNA-Sequenzierungs-Einheit
(Prism-BigDye-Terminator-Cycle-Sequencing-Ready-Reaktionskit; ABI
373A, Applied Biosystems, Weiterstadt, Deutschland) durchgeführt.
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Beispiel 6: Charakterisierung des RH-Genortes
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Die
physikalische Struktur des Genortes der RH-Gene wurde abgeleitet
( 1). Die Struktur wurde nach den folgenden Gesichtspunkten
ermittelt: (i) Flankierende 3'-Regionen.
Die flankierenden 3'-Regionen von
RHD waren zu dem 3'-Teil
von dJ465N24 stark homolog (1B, Region
c). Diese Homologie setzt sich bis hinter das Ende der RHD-cDNA
fort und dehnt sich über
mindestens 8.000 Bp aus, wie durch die Tatsache bewiesen wird, dass
es möglich
war, PCR-Amplikons zu erhalten (1B, PCR
1). Sequenzen, die mit dem 3'-Teil
von dJ465N24 homolog waren, lagen der 5'-Region des SMP1-Gens benachbart (1B:
PCR 2). Das 3'-Ende des SMP1-Gens
lag dem RHCE-Gen direkt benachbart, wie durch die Komplementarität der 3'-Enden der entsprechenden
cDNAs angezeigt und durch eine PCR bestätigt wurde (1B,
PCR 3). Weitere Details der flankierenden 3'-Region
des RHD-Gens (Rhesus-Box) und das SMP1-Gen werden nachstehend beschrieben.
(ii) Flankierende 5'-Regionen.
dJ469D22 umfasste 33.340 Bp der flankierenden 5'-Region von RHCE. Bei RHD zeigte ein
466 Bp langer Bereich an Homologie zwischen dem 3'-Ende von dJ465N24
und dJ469D22 an, dass dJ465N24 die flankierende 5'-Sequenz des RHD-Gens
enthalten könnte.
Diese Annahme wurde durch eine PCR bestätigt (2). (iii)
Analyse des YAC 38A-A10. Die DNA des YAC 38A-A10 (UK HGMP Resource Center,
Cambridge, UK) wurde nach einer einzigen Wachstumsphase durch Standardverfahren
(http://hdklab.wustl.edu/lab_manual/yeast) isoliert. Es wurde bestätigt, dass
dieses YAC RH-DNA enthielt. Darüber
hinaus deuteten Shotgun-Clonierungsexperimente an, dass einige seiner
Insertionen vermutlich von dem X-Chromosom stammten (Daten werden
nicht gezeigt). Von diesem YAC war bekannt, dass es die Exons 2 bis
10 des RHCE- und die Exons 1 bis 10 des RHD-Gens enthielt (Carritt,
Hum. Mol. Genet. 6:843, 1997), und daher wurde erwartet, dass es
das DNA-Segment zwischen RHD und RHCE enthielt. Das Vorliegen von DNA-Segmenten,
die unterschiedliche Teile des RH-Genortes repräsentierten, wurde für dieses
YAC beobachtet (Tabelle 2). Die Ergebnisse stimmten mit der vorgeschlagenen
Struktur des RH-Genortes, die in 1, Teilabbildung
A gezeigt wird, überein.
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Referenzbeispiel: Identifizierung von
RHD-spezifischen Sequenzen im RHD-Promotor
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Etwa
2.000 Bp der RHD-Promotorsequenz wurden durch Chromosomal Walking
erhalten (GenomeWalker-Kit, Clontech, Heidelberg, Deutschland).
D-positive und D-negative
Proben wurden unter Verwendung der Primer re04 und re11d amplifiziert
(Tabelle 1), und RHD- und RHCE-spezifische Sequenzen wurden für 1.200
Bp 5' des Start-Codons
durch Sequenzierung mit internen Primern erhalten. Es wurde eine
kleine Deletion im RHD-Gen identifiziert und dazu verwendet, den
RHD-spezifischen Primer re011d zu entwerfen. Die 1.200 Bp lange
Sequenz, die den RHD-Promotor enthält, wurde bei EMBL unter der
Zugangs-Nummer AJ252314
hinterlegt.
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Beispiel 7: Charakterisierung der Rhesus-Boxen
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Zwei
DNA-Segmente mit einer Länge
von etwa 9.000 Bp, die 5' und
3' des RHD-Gens
lokalisiert waren, waren hoch homolog, besaßen die gleiche Orientierung
und wurden als „Rhesus-Boxen" bezeichnet (4).
Die Rhesus-Boxen wurden unter Verwendung von internen Primern in
zwei überlappenden
Fragmenten amplifiziert und sequenziert, dies erfolgte unter Verwendung
der Primerpaare rez4/rend31 und rend32/ree011 d (stromaufwärts gelegene
Rhesus-Box), rea7/rend31 und rend32/sr9 (stromabwärts gelegene Rhesus-Box)
und rez4/rend31 und rend32/sr9 (Hybrid-Rhesus-Box von RHD-negativen
Individuen). Die stromaufwärts
gelegene Rhesus-Box (5' von
RHD) war etwa 9.142 Bp lang und endete etwa 4.900 Bp 5' des RHD-Start-Codons.
Die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box (3' von
RHD) war 9.145 Bp lang und begann 104 Bp nach dem RHD-Stopp-Codon. Die
Rhesus-Boxen umschlossen genau den Teil von RHD, der Homologie zu
RHCE aufwies. Der zentrale Teil beider Rhesus-Boxen enthielt ein
fast vollständiges Überbleibsel
eines Transposon-ähnlichen
Elements des Menschen (THE-1B). Das einzige offene Leseraster, das
in der Regel in dem THE-1B-Element vorliegt, war jedoch aufgrund
mehrerer Nucleotid-Abberationen, die in beiden Rhesus-Boxen parallel
vorlagen, zerstört,
einschließlich
einer Nonsense-Mutation im Codon 4. Während zwischen den beiden Rhesus-Boxen
eine Gesamt-Homologie von 98,6% bestand, war eine 1.463 Bp lange „Identitätsregion", die zwischen den
Positionen 5.701 und 7.163 lokalisiert war, vollständig identisch,
mit der einzigen Ausnahme einer Insertion von 4 T-Nucleotiden in
einem polyT-Trakt.
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Beispiel 8: Lokalisierung der RHD-Gen-Deletion
bei RHD-negativen Haplotypen
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Es
wurde vermutet, dass die Homologie zwischen den beiden Rhesus-Boxen
für den
Mechanismus der RHD-Deletion bei den üblichen RHD-negativen Haplotypen verantwortlich
ist. Die Nucleotidsequenz der Rhesus-Box in RHD-negativer DNA wurde
bestimmt (5). Die einzelne Rhesus-Box,
die bei RHD-negativen Individuen nachgewiesen wurde, wies eine hybride
Struktur auf. Das 5'-Ende
dieser Rhesus-Box
repräsentierte
die stromaufwärts
gelegene Rhesus-Box und das 3'-Ende
die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box. Es wurde bestimmt, dass die 903 Bp lange Schnittstellenregion
der RHD-Deletion in der Identitätsregion
der Rhesus-Boxen lokalisiert war (4, Pfeil,
der nach links weist).
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Beispiel 9: Spezifischer Nachweis der
RHD-Deletion mittels PCR
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Es
wurden zwei, auf einer PCR basierende, Verfahren für den spezifischen
Nachweis der RHD-Deletion, die bei den vorherrschenden RHD-negativen
Haplotypen vorliegt, entwickelt (6). Die
Long-Range-PCR-SSP wurde unter Verwendung des Expand-Long-Template-PCR-Systems
mit Puffer 3 und den Primern rez4 (5' der stromaufwärts gelegenen Rhesus-Box) und
sr9 (SMP1-Exon1) durchgeführt.
Die Anlagerung erfolgte bei 60°C
und die Verlängerung über 20 Min.
bei 68°C.
Die PCR-Amplikons wurden unter Verwendung eines 1 %-igen Agarosegels
aufgetrennt. Die PCR-RFLP, wurde unter Verwendung des Expand-High-Fidelity-PCR-Systems und den
Primern rez7 (unspezifisch, 5' der
Rhesus-Box-Identitätsregion)
und mb31 (spezifisch für
die stromabwärts
gelegene Rhesus-Box, 3' der
Rhesus-Box-Identitätsregion)
durchgeführt.
Die Anlagerung erfolgte bei 65°C
und die Verlängerung über 10 Min.
bei 68°C.
Die PCR-Amplikons wurden 3 Stunden bei 37°C mit PstI verdaut und die Fragmente
wurden unter Verwendung eines 1 %-igen Agarosegels aufgetrennt.
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Diese
Verfahren erlaubten den raschen und direkten Nachweis der üblichen
RHD-negativen Haplotypen sogar dann, wenn sie in trans mit RHD-positiven
Haplotypen vorlagen. Die PCR-RFLP wurde bei einer größeren Zahl
an Proben weiter eingesetzt (Tabelle 3). Wie erwartet, wurden alle
33 Proben mit bekannten Genotypen korrekt typisiert. Bei 68 weiteren
Proben, die für
die am häufigsten
vorkommenden Phänotypen
repräsentativ
waren, stimmten die Ergebnisse mit den bekannten Haplotyp-Häufigkeit
in der Population überein.
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Beispiel 10: RHD-PCR-SSP
-
Die
PCR-SSP-Reaktionen (Tabelle 4) wurden nach einem bereits beschriebenen
RHD-Exon-spezifischen PCR-SSP-Verfahren (Gassner, Transfusion, 37:1020-1026,
1997) angepasst und erweitert und so eingestellt, dass sie unter
identischen Temperaturzyklus-Bedingungen abliefen. Die Konzentration
der spezifischen Primer betrug bei allen Reaktionen 0,2 μM mit Ausnahme
des Exons 6 (0,1 μM),
des Introns 7 (0,4 μM) und
des Exons 9 (0,4 μM).
Bei den meisten Proben wurde Intron 4/Exon 7 mit einer Multiplex-Reaktion
untersucht, die 0,2 μM
Exon 7 (Primersatz ga71/ga72) und 0,1 μM der Primer für das Intron
4 enthielt. Jede Reaktion enthielt einen Satz an HGH-Primern (Gassner,
Transfusion, 37:1020-1026, 1997) als interne Kontrolle in den Konzentrationen
0,05 μM
für den
Promotor, Intron 4 und Exon 7 mit ga71/ga72; 0,075 μM für Exon 10;
0,1 μM für Intron
7; 0,15 μM
für Exon
3, Exon 4, Exon 7 mit rb26/re71 und Exon 9; 0,2 μM für Exon 5 und Exon 6. Die Konzentration
an Mg2+ betrug 0,4 μM für Intron 7 und bei allen anderen
Reaktionen 0,15 μM.
Bei Exon 6 wurden 20% Lösung
Q (Qiagen, Hilden, Deutschland) hinzugefügt.
-
Referenzbeispiel 2: Haplotyp-Frequenzen
-
Für alle Allele,
die mehr als einmal beobachtet wurden, war die Hapiotyp-Zuordnung trivial.
Es wurde angenommen, dass Allele, die nur einmal beobachtet wurden,
mit dem Cde- oder dem cdE-Haplotyp statt mit dem cde-Haplotyp assoziiert
waren, da kein RHD-positives Allel bei irgendeiner ccddee-Probe
nachgewiesen wurde. Ein Allel, das in einer einzelnen CcddEe-Probe
vorkam, wurde formal halb als Cde und halb als cdE gezählt. Es
wurde angenommen, dass CCddee-Proben ein aberrantes und ein normales
Cde-Allel enthielten. Die Häufigkeit
eines bestimmten aberranten RHD-Allels in seinem Haplotyp wurde
als die Zahl der beobachteten Proben dividiert durch die Zahl der
entsprechenden Haplotypen unter Beobachtung (500 Cde, 302 cdE) berechnet.
Die Populationsfrequenz eines RHD-Allels wurde aus der Frequenz
dieses Allels in seinem Haplotyp und der bekannten Frequenz des
Haplotyps in der örtlichen
Bevölkerung
berechnet (Wagner, Infusionsther. Transfusionsmed. 22:285-290, 1995).
Die Haplotyp-Frequenzen wurden für
jedes PCR-Muster berechnet sowie für jedes RHD-Allel (Tabelle
8). In Übereinstimmung mit
einer vorangegangenen Studie in England durch Avent et al. (Avent,
Blood 89:2568-2577, 1997) waren 4,9% der Cde-Haplotypen und 1,5%
der cdE-Haplotypen in unserer Population RHD-positiv. Da kein RHD-positives
Allel unter 314 ccddee-Proben
nachgewiesen wurde, betrug die Frequenz des cde-Haplotyps weniger
als 0,5% (obere Grenze eines einseitigen 95% Vertrauens-Intervalls,
Poisson-Verteilung).
Die drei Häufigkeiten
unterschieden sich statistisch signifikant voneinander (p < 0,05; zweiseitiger
Exact-Test nach Fisher für
jeden paarweisen Vergleich und korrigiert nach Bonferoni-Holm).
Es wurde abgeschätzt,
dass die Populations-Frequenz eines beliebigen D-negativen RHD-positiven
Haplotyps 1 : 1.606 beträgt.
D
el-Allele konnten nur in den vermuteten
Cde-Haplotypen beobachtet werden. Etwa 3% der Proben, die das Antigen
C trugen, und die als D-negativ bei der Blutbank-Routineuntersuchung
typisiert worden waren, repräsentierten
D
el. Die Populations-Frequenz der D
el-Allele betrug 1: 3.030. Tabelle 1. Primer
Primer
Nucleotidsequenz | Lokalisierung | Position |
rb10b
ggctaaatattttgatgaccaagtt | RHD
cDNA | 1,194
bis 1,217 |
re011d
gcagccaacttcccctgtg | RHD
Promotor | –883 bis –901 |
re014
gctctaccttggtcacctcc | dJ469D22 | 52,189
bis 52,209 |
re04
aggtcacatccatttatcccactg | dJ469D22 | 53,968
bis 53,945 |
re11d
agaagatgggggaatctttttcct | dJ469D22 | 51,193
bis 51,216 |
re96
ttgtgactgggctagaaagaaggtg | dJ469D22 | 242
bis 216 |
rea7
tgttgcctgcatttgtacgtgag | RHD
cDNA | 1,311
bis 1,333 |
rend31
ttctgtctgggttggggaggg | dJ465N24 | 128,649
bis 128,629 |
rend32
ggaggggttaatatgggtggc | dJ465N24 | 127,355
bis 127,375 |
rend8b1
tttgtcctggttgcctgtggtc | dJ465N24 | 69,296
bis 69,274 |
rend8b2
caaatcctgttgactggtctcgg | dJ465N24 | 68,451
bis 68,473 |
rend9a1
aacggctccatcacccctaaag | dJ465N24 | 50,008
bis 49,987 |
rend9a2
cccactcctagataccaacccaag | dJ465N24 | 49,059
bis 49,083 |
rey14a
ctttatgcactgcctcgttgaatc | dJ469D22 | 56,792
bis 56,769 |
rey14b
ttgactggtgtggttgctgttg | dJ469D22 | 55,863
bis 55,884 |
rey15a
gcagaaaggggagttgatgctg | dJ469D22 | 55,416
bis 55,395 |
rey7
ctgacaaagttgagagcccactg | dJ469D22 | 62,324
bis 62,346 |
rey8
ttaagcctacatccacatgctgag | dJ469D22 | 62,854
bis 62,831 |
rez2
ccttggtctgccagaattttca | RHD
cDNA | 2738
bis 2717 |
rez4
gtttggcatcataggagatttggc | dJ465N24 | 120,101
bis 120,124 |
rez7
cctgtccccatgattcagttacc | dJ465N24 | 124,831
bis 124,854 |
rh7
acgtacaaatgcaggcaac | RHD
cDNA | 1,330
bis 1,312 |
mb31
cctttttttgtttgtttttggcggtgc | stromabwärts gelegene | 6,710
bis 6,684 |
rr4
agcttactggatgaccacca | RHD
cDNA Rhesus-Box | 1,541
bis 1,522 |
sf1
gactggggggaaaagcgcaatac | SMP1
cDNA | 142
bis 164 |
sf1c
gtattgcgcttttccccccagtc | SMP1
cDNA | 164
bis 142 |
sf3
tgacttgctctcatcccacatg | SMP1
cDNA | 1,696
bis 1,717 |
sm19
gggcttgaagcaagtaaatggaag | SMP1
intron 1 | –58 bis –35 |
sr1
gctatcaatattttcttggttacagacac | SMP1
cDNA | 2,172
bis 2,144 |
sr3
gttcactgccataagtcttcagtgc | SMP1
cDNA | 575
bis 551 |
sr3kp
tggccgcactgaagacttatgg | SMP1
cDNA | 546
bis 567 |
sr45
cagctgcatctatgataatccacc | SMP1
cDNA | 224
bis 243 |
sr47
atggacaagtccgaggtgatag | SMP1
cDNA | 315
bis 344 |
sr47c
atcacctcggacttgtccattc | SMP1
cDNA | 342
bis 321 |
sr5
gcaatcagagatccaaaggccaac | SMP1
cDNA | 428
bis 405 |
sr5c
gttggcctttggatctctgattgc | SMP1
cDNA | 405
bis 428 |
sr55
gacatagtataccctggaattgctgt | SMP1
cDNA | 472
bis 497 |
sr55c
acagcaattccagggtatactatgtc | SMP1
cDNA | 497
bis 472 |
sr9
ctcccccgattttagccaagaa | SMP1
cDNA | 27
bis 6 |
- Für
den RHD-Promotor und die RHD-cDNA beziehen sich die Positionen auf
den Abstand von dem A des Start-Codons. Für Introns beziehen sie sich
auf den Abstand von der Intron/Exon-Verbindung. Für alle anderen Sequenzen einschließlich der
SMP1-cDNA beziehen sie sich auf den Abstand von dem Start der veröffentlichten
Sequenzen. Die Fehlpaarungen in den Primern rey14b, mb31 und sf3
wurden versehentlich eingefügt.
Die Primer re11d, re014 und re04 stimmen mit dJ469D22 nicht exakt überein,
da sie nach unseren Rohsequenzen entworfen wurden, die die flankierende
5'-Region des RHD-Gens überspannten.
Tabelle 8. Geschätze Häufigkeiten in der Bevölkerung | Häufigkeit |
PCR-Muster/Allel | unter
Cde/cdE | in
der Bevölkerung |
Muster
1 | 1:45 | 1:4,132 |
Muster
2 | 1:125 | 1:11,364 |
Muster
3 | 1:101 | 1:17,976 |
Muster
4 | 1:500* | 1:45,455* |
Muster
6 | 1:167 | 1:15,152 |
Muster
7 | 1:302 | 1:53,929 |
Muster
8 | 1:500 | 1:45,455 |
RHD(W
16X) | 1:250 | 1:22,727 |
RHD(G212V) | 1:500 | 1:45,455 |
RHD(Y330X) | 1:500 | 1:45,455 |
RHD(G1153(+1)A) | 1:500 | 1:45,455 |
Beliebige
D-negative | 1:20/1:67✝ | 1:1,607 |
RHD(G486(+1)A) | 1:167 | 1:15,152 |
RHD(M295I) | 1:71 | 1:6,493 |
RHD(K409K) | 1:100 | 1:9,091 |
Beliebige
Del | 1:33⧧ | 1:3,030 |
- * Unter Annahme
eines Cde-Haplotyps; ein cdE-Haplotyp würde zu einer Häufigkeit
von 1:302 unter cdE und 1:53.929 in der Bevölkerung führen. Für die Statistik und die Summe
der Häufigkeiten
wurde der Haplotyp formal als 0,5 Cde und 0,5 cdE gezählt.
- ✝ 1:20 unter Cde, 1:67 unter
cdE.
- ⧧ 1:33 relativ zu dem Cde-Haplotyp.
-
-
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